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Die Polnische Neuordnung – Grosse Steuerpflichtige

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​​Erzielen Sie jährliche Einnahmen von über 50 Mio. EUR? Sind Sie von den Änderungen der polnischen Neuordnung betroffen? Sehen Sie, wie wir Ihnen helfen können.


Jedes Jahr veröffentlicht der Finanzminister bis zum 30. September die individuellen Angaben zu einigen Steuerpflichtigen, die in der Steuererklärung CIT-8 enthalten sind.


Dies betrifft:


  • Organschaften,
  • Steuerpflichtige, die keine Organschaften sind, bei denen die im Steuerjahr erzielten Einnahmen den Gegenwert von 50 Mio. EUR übersteigen,
    sowie ab dem 1. Januar 2021
  • Immobiliengesellschaften (darunter auch solche, die zu Organschaften gehören).


Die Angaben für 2020 wurden am 30. September 2021 bekannt gegeben. ​



Kontakt

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Maciej Wilczkiewicz

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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