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Ausländische Betriebsstätten

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Bestellung eines Handelsvertreters

 

Beabsichtigt ein ausländisches Unternehmen, seine Gewerbetätigkeit auf Polen auszuweiten, so bietet sich als praktische Lösung die Bestellung eines Handelsvertreters im Ausland an. Obwohl diese Lösung umfassende Möglichkeiten garantiert, führt sie gleichzeitig zu steuerlichen Konsequenzen in Form der Entstehung einer Betriebsstätte.
 

Risiko der Entstehung einer ausländischen Betriebsstätte

 

Trotz alledem gewährleistet diese Lösung in der Anfangsphase einer Tätigkeit Flexibilität, die angesichts des ungewissen Verlaufs von Handelsexpansionen wertvoll ist. Um richtig bestimmen zu können, ob infolge der Tätigkeit eines Handelsvertreters in Polen das Risiko der Entstehung einer ausländischen Betriebsstätte existiert, lohnt es sich, Spezialisten auf diesem Gebiet zu konsultieren.

 

Die Experten von Rödl & Partner präsentieren Ihnen auf verständliche Weise die wichtigsten Problemstellungen im Zusammenhang mit der Handelsvertretung und der ausländischen Betriebsstätte. Sie besprechen detailliert u.a. die Gewinnverteilung bei ausländischen Betriebsstätten oder das Übereinkommen MLI.

 

Unsere Steuerberater in den Büros in Breslau, Danzig, Gleiwitz, Krakau, Posen und Warschau stehen Ihnen gerne mit Beratung zur Verfügung.

 

 

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Kontakt

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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