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SLIM VAT 3: Weitere Änderungen ab 2023

PrintMailRate-it

Adrian Maczura

19. Oktober 2022


Das Finanzministerium hat die nächste Version des Pakets SLIM VAT ausgearbeitet. Die erste Version dieses Pakets wurde 2020 präsentiert. Dies ist jetzt also das dritte Paket der Steuervorschriften unter diesem Namen. Ziel dieses Pakets ist es, die Umsatzsteuerabrechnungen zu erleichtern. 

Der Gesetzesentwurf befindet sich gegenwärtig in der Phase der Begutachtung. Die meisten Änderungen sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. 

SLIM VAT 3 – Hauptprämissen


  1. Weniger Formalitäten im internationalen Handel – Befreiung von der Pflicht, über eine Rechnung zu verfügen, um die Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb abziehen zu können.
  2. Leichtere Rechnungsstellung – Abschaffung der Pflicht zur Ausstellung einer Anzahlungsrechnung, wenn die Leistung der Anzahlung und die Warenlieferung oder die Erbringung der Dienstleistung in demselben Abrechnungszeitraum erfolgt sind.
  3. Vereinheitlichung der Grundsätze der Anwendung von Währungskursen bei Korrekturrechnungen – Einführung des Grundsatzes, wonach bei der Umrechnung von Korrekturrechnungen „in minus" bzw. „in plus" der auf der Ursprungsrechnung genannte Kurs anzuwenden ist.
  4. Verzicht auf den Automatismus bei der Anwendung von Umsatzsteuersanktionen – Festlegung einer Obergrenze bei den Umsatzsteuersanktionen. Dies soll es den Steuerbehörden ermöglichen, die Höhe der Sanktionen individuell festzulegen. In bestimmten Fällen können die Steuerbehörden auf die Festlegung einer Sanktion verzichten.
  5. Verbesserung der Liquidität der Unternehmen – Erweiterung des Katalogs der Forderungen, die von dem Umsatzsteuerkonto beglichen werden können, u.a. um die Einzelhandelssteuer, die Tonnagesteuer und die Steuer auf Lebensmittel.
 
Der SLIM VAT 3-Entwurf beseitigt viele unnötige Pflichten, die den Steuerpflichtigen obliegen, und präzisiert die Grundsätze, die sich früher nur aus der Praxis der Steuerbehörden und der Steuerpflichtigen selbst ergaben. Die im Paket dargestellten Vorschläge sind positiv zu bewerten. 

Haben Sie Fragen zur Umsatzsteuer? Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und werden alle Ihre Fragen gerne beantworten und Ihnen umfassende Unterstützung gewährleisten. 

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Adrian Maczura

Tax adviser (Polen)

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