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JPK_PIT und JPK_CIT – Verschiebung des Inkrafttretens

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Piotr Ziółkowski

12. Mai 2022

 

Die seit dem 1. Januar 2022 geltenden Vorschriften der Polnischen Neuordnung haben den Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen die Pflicht auferlegt, ihre steuerlichen Aufzeichnungen in elektronischer Form zu führen und an das Finanzamt zu versenden. Diese Pflicht sollten die Steuerpflichtigen schon ab Januar 2023 erfüllen, jedoch sieht ein gegenwärtig vom Sejm beratener Änderungsentwurf der Polnischen Neuordnung eine Verschiebung dieses Termins vor. 


Um den Forderungen der Unternehmer entgegenzukommen, plant der Gesetzgeber, den Termin des Inkrafttretens der Pflicht zur monatlichen Übersendung der SAF-T-Dateien JPK_PIT und JPK_CIT zu verschieben.


Einführung der SAF-T-Dateien JPK_PIT und JPK_CIT in drei Etappen


Die erwähnten Änderungen sollen den Steuerpflichtigen mehr Zeit geben, sich auf die elektronische Buchführung vorzubereiten. In dem Entwurf wird eine schrittweise Einführung der Änderungen bei der Berichterstattung in Form von SAF-T-Dateien  im Zusammenhang mit den Ertragssteuern vorgeschlagen.


In der ersten Etappe, also ab 2024, wird die Pflicht zur monatlichen Berichterstattung mit Hilfe der SAF-T-Datei  JPK_CIT nur denjenigen Körperschaftsteuerpflichtigen obliegen, die im Vorjahr Einnahmen von über 50 Mio. EUR erzielt haben.


Anschließend, ab 2025, wird die Pflicht, die steuerlichen Aufzeichnungen auf elektronischem Wege an das Finanzamt zu übersenden, denjenigen Körperschaft- und Einkommensteuerpflichtigen obliegen, die JPK_VAT-Aufzeichnungen führen.


Die übrigen Rechtsträger werden erst ab 2026 verpflichtet sein, ihre steuerlichen Aufzeichnungen in der neuen Form zu übersenden.


Sollten Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung. 

Kontakt

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Anna Pilarska

Tax adviser (Polen)

Manager

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