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Damian Dobosz, Kamil Twardowski
15. Juni 2020
In der vergangenen Woche hat der Polnische Entwicklungsfonds [poln. Polski Fundusz Rozwoju, PFR] das Verfahren zur Einreichung von Anträgen im Rahmen des Finanzschutzschildes des PFR für Großunternehmen in Gang gesetzt.
Das Programm können Großunternehmen in Anspruch nehmen, die mehr als 249 Mitarbeiter (Stand zum 31. Dezember 2019), ausgenommen den Eigentümer, beschäftigen oder deren Jahresumsatz für 2019 50 Mio. Euro überschreitet oder deren Bilanzsumme für 2019 43 Mio. EUR überschreitet.
Darüber hinaus können auch mittlere Unternehmen das Programm in Anspruch nehmen, sofern sie mehr als 150 Mitarbeiter (Stand zum 31. Dezember 2019), ausgenommen den Eigentümer, beschäftigen, ihr Jahresumsatz für 2019 100 Mio. PLN überschreitet, ihre Finanzierungslücke nach den Finanzprognosen 3,5 Mio. PLN überschreitet und sie die maximalen Finanzierungsmöglichkeiten des Finanzschutzschildes des PFR für kleine und mittlere Unternehmen ausgeschöpft haben.
Der Anzahl der Mitarbeiter, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme werden gemäß den Anforderungen des EU-Rechts die Daten verbundener Unternehmen und von Partnerunternehmen hinzugerechnet.
Die Teilnahmeordnung sieht weitere Anforderungen vor, die erfüllt werden müssen, um die Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Vor allem müssen die künftigen Begünstigten des Programms eine der nachstehenden Bedingungen erfüllen:
Im Rahmen der Unterstützung aus dem Polnischen Entwicklungsfonds werden drei Programme unterschieden:
Die o.g. Programme können kombiniert werden.
Die Finanzierung im Rahmen des Programms wird auf der Grundlage eines vom Unternehmer gestellten Antrags auf Gewährung der Finanzierung, der vom Polnischen Entwicklungsfonds bewertet wird, gewährt. Der Antrag ist auf elektronischem Wege über das Antragsformular, das auf der Seite www.pfrsa.pl erhältlich ist, zu stellen. Bevor die Finanzierung gewährt wird, überprüft der Polnische Entwicklungsfonds den Unternehmer in Form einer vereinfachten Due Diligence-Prüfung auf der Grundlage der vom Unternehmer auf Aufforderung des Polnischen Entwicklungsfonds vorgelegten Dokumentation und anderer Informationen, insbesondere der Finanzdokumentation, die für den Erhalt einer bestimmten Form der Finanzierung im Rahmen des Programms erforderlich sind. Die Due Diligence-Prüfung des Unternehmers kann, je nach der Spezifik der jeweiligen Sache, Folgendes umfassen: rechtliche, finanzielle, betriebliche und, je nach Bedarf, auch andere Fragen, z.B. steuerlicher, regulativer oder geschäftlicher Art.
Sollten Sie Fragen haben, so setzen Sie sich bitte mit unseren Spezialisten in Verbindung.
Jarosław Hein
Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)
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