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Stellung eines APA-Antrags – Schritt für Schritt

PrintMailRate-it

 

Radosław Ozimek, Łukasz Szczygieł

8. Juli 2020

 

Das Interesse der Steuerpflichtigen am Abschluss von APAs nimmt ständig zu. Das diesbezügliche Verfahren setzt sich aus mehreren Etappen zusammen: es muss ein Antrag gestellt werden, der spezifische Anforderung erfüllt, und in der Regel ist es mit einem vorläufigen Treffen mit den Mitarbeitern der Landesfinanzverwaltung (poln. Krajowa Administracja Skarbowa, Abk. KAS) verbunden. Daraufhin wird ein Bescheid erlassen, der die Marktüblichkeit des Geschäfts bestätigt. In diesem Artikel beschreiben wir das Verfahren zum Abschluss eines APA, die Spezifik der Elemente eines vollständigen Antrags sowie die Höhe der Kosten für dessen Stellung.


Infolge des Verfahrens zum Abschluss eines APA nur auf inländischer Ebene, ohne Beteiligung ausländischer Einrichtungen, wird ein Bescheid über den Abschluss einer einseitigen Vereinbarung erlassen. Er bestätigt die Übereinstimmung der Bedingungen des Geschäfts mit dem Fremdvergleichsprinzip (arm’s length principle) aus Sicht polnischer Steuerbehörden. Bei Beteiligung ausländischer Behörden ist es möglich, eine bi- oder multilaterale Vereinbarung einzuholen, die die Marktüblichkeit der Geschäftsbedingungen gewährleistet, auch aus der Perspektive ausländischer Steuerbehörden, die an dem Verfahren beteiligt waren. Der Abschluss einer bi- oder multilateralen Vereinbarung ist mit Vorteilen verbunden, die sich aus dem Vorliegen eines APA bei allen Unternehmen, die die Vereinbarung unterzeichnet haben, ergeben.


Gegenstand des vorläufigen Treffens


Die am Abschluss eines APA interessierten Rechtsträger können sich vor Antragstellung an den Leiter der Landesfinanzverwaltung, und genauer gesagt – an das Sekretariat der Abteilung für wichtige Akteure, wegen der Organisierung eines sog. vorläufigen Treffens wenden. In der Regel erfolgt es in Form einer Telekonferenz, ein persönliches Treffen ist jedoch ebenfalls möglich. Dabei sollen Zweifel bez. des Verfahrens zum Abschluss eines APA geklärt werden – vor allem über den Umfang der erforderlichen Informationen und den voraussichtlichen Termin für den Abschluss des Verfahrens. Bei dem Treffen ist der entsprechende Umfang der Vereinbarung festzulegen, d.h. es ist das Wesen des Geschäfts zu ermitteln, für das die Vereinbarung gelten soll. Der Gegenstand eines APA ist ein kontrolliertest Geschäft gemäß den Vorschriften über die Ertragssteuer, d.h. es wird auf dieselbe Art und Weise verstanden, wie dies für die Zwecke der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation der Fall ist. Zur Ermittlung des Umfangs des APA-Antrags ist auch das Kriterium der Einheitlichkeit des kontrollierten Geschäfts aktuell, das während des vorläufigen Treffens genau erläutert werden sollte. Zum Beispiel kann der Verkauf von Waren unter unterschiedlichen Handelsbedingungen und unter Anwendung unterschiedlicher INCOTERMS-Klauseln für eine Reihe von Rechtsträgern als ein gleichartiges Geschäft behandelt werden.


Zur Klärung der o.g. Fragen muss der Steuerpflichtige entsprechende Materialien vorbereiten. Damit das vorläufige Treffen stattfindet, hat der interessierte Rechtsträger mindestens 5 Werktage vor dessen anberaumtem Datum elektronisch Informationen u.a. über den Charakter des Geschäfts und der Tätigkeit des Steuerpflichtigen zu übermitteln und etwaige Fragen bez. des Abschlusses des APA zu stellen.


Inhalt eines APA-Antrags


Nach dem vorläufigen Treffen und der Beantwortung der wichtigsten Fragen bez. dem Abschluss des APA legt der interessierte Rechtsträger beim Leiter der Landesfinanzverwaltung einen APA-Antrag vor, der das formelle Verwaltungsverfahren beginnt. In Art. 90 des Gesetzes zur Beilegung von Streitigkeiten bei Doppelbesteuerung und zum Abschluss von APAs wurden detaillierte Anforderungen an die Elemente eines APA-Antrags genannt, wobei die erforderlichen Informationen in Gruppen aufgeteilt wurden:


  1. Informationen über den Antragsteller und die weiteren verbundenen Unternehmen, die an der Vornahme des kontrollierten Geschäfts beteiligt sind;
  2. Informationen über das kontrollierte Geschäft, das Gegenstand des Antrags ist;
  3. Angabe der Geltungsdauer des APA;
  4. Angabe, ob der Antrag den Erlass eines einseitigen APA oder den Abschluss von bi- oder multilateralen Vereinbarungen betrifft;
  5. Information, dass der Antrag von den ausländischen verbundenen Unternehmen bei der zuständigen ausländischen Behörde eingereicht werde – wenn das Verfahren eine bi- oder multilaterale Vereinbarung betrifft.

 


Die erste und zweite Gruppe der erforderlichen Elemente eines APA-Antrags wiederholen vor allem den Inhalts des Local File. Bezüglich der ersten Gruppe ist das zusätzliche Element zur Dokumentation die Beschreibung der angenommenen Rechnungslegungsgrundsätze. Es handelt sich jedoch nicht um einen obligatorischen Teil des Antrags – die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze müssen auf die Darstellung des Geschäfts Einfluss haben, damit es notwendig ist, deren Beschreibung in den Antrag aufzunehmen. Eine Gruppe von Informationen über das konzerninterne Geschäft enthält, ähnlich wie in der Verrechnungspreisdokumentation, eine Beschreibung des Gegenstandes und der Art des Geschäfts sowie eine Funktionsanalyse unter Hinweis auf die Beschreibung der ausgeübten Funktionen, eingesetzten Aktiva und eingegangenen Risiken. Diese Informationen umfassen auch die wichtigsten Elemente des Antrags, die sich auf die Ausgestaltung und den Vergleich des beim kontrollierten Geschäft vereinbarten Preises beziehen. Ähnlich wie bei der Dokumentation ist auch die Methode für die Überprüfung des Verrechnungspreises zu nennen und eine Vergleichbarkeits-analyse oder Übereinstimmungsanalyse durchzuführen, von denen in den Vorschriften über die Verrechnungs-preise die Rede ist. Die zusätzlichen Elemente des APA-Antrags stellen kritische Voraussetzungen, auf deren Grundlage angenommen wurde, dass die ausgewählte Methode zur Überprüfung des Preises diesen genau widerspiegelt. Es handelt sich um eine Beschreibung der Faktoren, die die Grundlage für die Anwendung der betreffenden Methode darstellen, und dabei Berücksichtigen, wie deren Änderung das Ergebnis der Überprüfung beeinflussen könnte.


Vergleicht man den obligatorischen Umfang eines APA-Antrags und eines Local File, kann festgestellt werden, dass einige Elemente des Antrags in Bezug auf die Dokumentation als ergänzend zu betrachten sind; ein Teil der obligatorischen Elemente der Dokumentation wird dagegen nicht in den Antrag aufgenommen. Die Abgabe eines vollständigen APA-Antrags erfordert demnach vom interessierten Rechtsträger keinen wesentlich höheren Aufwand als bei der Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation.


Was kostet die Einholung eines APA?


Der APA-Antrag ist gebührenpflichtig und die Gebühr ist auf das Konto des Leiters der Landesfinanzverwaltung innerhalb von 7 Tagen nach Antragsstellung zu leisten. Die Höhe der Gebühr wird als 1% des Wertes des kontrollierten Geschäfts, das Gegenstand des Antrags ist, festgelegt. Der Gesetzgeber hat jedoch gewisse Obergrenzen für Gebühren vorgesehen, die an die Art der Vereinbarung angepasst sind:

  • von 5 bis 50 TPLN – für eine einseitige Vereinbarung, die ausschließlich inländische verbundene Unternehmen betrifft,
  • von 20 bis 100 TPLN – für eine einseitige Vereinbarung, die ein inländisches verbundenes Unternehmen betrifft,
  • von 50 bis 200 TPLN – für bi- und multilaterale Vereinbarungen.


Bei der Analyse, ob es sich lohnt, einen APA-Antrag zu stellen, hat der Interessierte die Höhe der Gebühr für den Antrag zu berücksichtigen und sie hinsichtlich der Vorteile zu analysieren, die sich aus dem Abschluss der Vereinbarung ergeben. Mit anderen Worten: Es muss berechnet werden, wie viel der Steuerpflichtige spart, wenn er unter den Betriebsausgaben die Aufwendungen gemäß Art. 15e KStG-PL erfasst, für die Obergrenzen gelten würden, wenn kein APA erzielt würde. Außerdem hat ein Rechtsträger, der einen APA eingeholt hat, größere Gewissheit darüber, dass die Behörden die von ihm angewandten Abrechnungen bei Geschäften mit verbundenen Unternehmen nicht in Frage stellen werden.


Sind Sie am Abschluss eines APA interessiert, so bieten Ihnen die Experten von Rödl & Partner ihre Unterstützung bei der Erstellung des Antrags und bei anderen Tätigkeiten i.Z.m. dem Verfahren zum Abschluss eines APA an. Gleichzeitig  empfehlen wir Ihnen, mithilfe unseres APA-Rechners, den Sie auf unserer Internetseite finden, zu überprüfen, ob es sich lohnt, einen APA zu beantragen.

Kontakt

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Joanna Tomczak

Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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