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CBAM-Mechanismus – Änderungen ab Januar 2026

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​​​​​​​​​Tadeusz Piekłowski

28. Oktober 2025 

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine neue Verordnung im Rahmen des Gesetzgebungspakets Omnibus I veröffentlicht, das neue Änderungen am CBAM-Mechanismus einführt. Zweck der Änderungen ist eine Vereinfachung und Stärkung der Grundsätze, die in der Regelphase gelten, die am 1. Januar 2026 beginnen wird.


Was sich ändert


1.      Neue De-minimis-Freistellungsschwelle

Mit der Verordnung wird eine neue CBAM-Freistellungsschwelle eingeführt. Bislang galten die Steuerbefreiungen nur für eingeführte Waren mit einem tatsächlichen Wert von bis zu 150 EUR. Ab dem nächsten Jahr wird eine Ausnahmeregelung auf der Grundlage einer massenbasierten Schwelle eingeführt. Importeure werden von den Pflichten befreit werden, wenn das Nettogewicht der eingeführten CBAM-Waren 50 Tonnen netto pro Jahr nicht überschreitet (mit Ausnahme von Strom und Wasserstoff).


2.      Grundsätze für den Erwerb von CBAM-Zertifikaten

Ab dem 1. Februar 2027 wird der Verkauf von CBAM-Zertifikaten in der EU beginnen. Das bedeutet, dass die Zertifikate für die Emissionen des Jahres 2026 im Jahr 2027 erworben werden können. Von da an soll der Erwerb fortlaufend erfolgen, und die CBAM-Anmelder müssen mindestens 50% der Zertifikate besitzen, die den bisherigen Emissionen entsprechen, wobei kostenlose Zertifikate aus dem EU-Emissionshandelssystem berücksichtigt werden.


3.      Standarddaten anstelle tatsächlicher Daten

Die Änderung bezieht sich auch auf die Möglichkeit, Standarddaten zur Bestimmung der eingebetteten Emissionen zu verwenden, ohne dass die Daten von den Lieferanten eingeholt und überprüft werden müssen (außer bei Strom). Die Anmelder können zwischen tatsächlichen Daten und Standarddaten wählen. Die endgültigen Standardwerte wurden noch nicht veröffentlicht.


4.      Fristen

Die Fristen für die Erfüllung der CBAM-Pflichten wurden verschoben - die Jahreserklärung und die einzulösenden Bescheinigungen müssen bis zum 30. September des Jahres nach der Einfuhr eingereicht werden (vorher bis zum 31. Mai). Nicht verwendete Bescheinigungen werden am 1. November gelöscht.


Bedeutung


Das Jahr 2026, als erstes Jahr des CBAM-Zielzeitraums, bringt eine gewisse Erleichterung für die Importeure, aber schon der Beginn des Jahres 2027 bedeutet eine echte finanzielle Belastung. Im ersten Quartal 2027 müssen die Unternehmer CBAM-Zertifikate sowohl für alle Importe des Jahres 2026 als auch für die laufenden Lieferungen des Jahres 2027 erwerben, die mindestens 50% der in den importierten Gütern eingebetteten Emissionen abdecken müssen. Darüber hinaus werden die Importeure als zugelassene Anmelder im Jahr 2027 zum ersten Mal die jährliche CBAM-Meldung abgeben.


Die anstehenden Änderungen des CBAM-Systems bringen neue Verpflichtungen und Risiken für Importeure mit sich, insbesondere im Hinblick auf die korrekte Berichterstattung und Verbuchung von Emissionen. Es ist ratsam, sich jetzt auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, die Abläufe in Ihrem Unternehmen zu analysieren und dafür zu sorgen, dass die richtigen Daten und Instrumente zur Verfügung stehen. Der Rückgriff auf das Fachwissen von Spezialisten kann das Fehlerrisiko erheblich verringern und die Einhaltung der CBAM-Vorschriften erleichtern – wenden Sie sich an unser Expertenteam.​


Kontakt

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Tadeusz Piekłowski

Zollagent (Polen)

Senior Associate

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