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Joanna Litwińska
8. Juli 2021
Am 3. Juli 2021 trat die EU-Richtlinie zu Einwegkunststoffartikeln (engl. Single Used Plastic, SUP) in Kraft. Jeder Mitgliedstaat war verpflichtet, bis zu diesem Tag diese Vorschriften in die nationale Rechtsordnung einzuführen. Sie betreffen u.a. die Einführung einer neuen Art von Umweltgebühr.
Es gibt bereits einen Gesetzentwurf über eine Gebühr auf ausgewählte Kunststoffprodukte und Produkte in Plastikverpackungen.
Darüber hinaus werden den Unternehmern weitere Pflichten auferlegt, wie z.B.: Einreichung entsprechender Berichte, Führen von Aufzeichnungen über gekaufte und abgegebene Einwegverpackungen, Kennzeichnung eingeführter ausgewählter Produkte, Ernennung eines Vertreters in einem anderen EU-Mitgliedstaat durch ein Unternehmen mit Sitz in Polen.
Der Gesetzentwurf sieht auch ein Verbot des Inverkehrbringens bestimmter Einwegkunststoffartikel vor, wie z.B. Wattestäbchen, Plastikbesteck, Plastikteller, Trinkhalme, Behältnisse für Mahlzeiten aus expandiertem Polystyrol.
Für die Nichteinhaltung der Pflichten sieht der Gesetzentwurf die Einführung von Geldbußen vor.
Sollten Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.
Monika Spotowska
Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)
Associate Partner
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