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Sozialversicherungspflicht des beherrschenden Gesellschafters einer GmbH – Beschluss des Obersten Gerichts

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​Krzysztof Paśko

26. Februar 2024


Am 21. Februar 2024 hat das Oberste Gericht einen Beschluss über die Sozialversicherungspflicht des beherrschenden Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen (Az. III UZP 8/23). 

Das Oberste Gericht hat bestätigt, dass ein Gesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH, der 99% der Anteile hält, nicht nach denselben Grundsätzen wie ein Gesellschafter einer Ein-Personen-GmbH sozialversicherungspflichtig ist. Eine GmbH darf nicht als eine Ein-Personen-GmbH behandelt werden, wenn sie einen zweiten Gesellschafter hat – auch wenn seine Beteiligung symbolisch ist. 

Der Beschluss ist insofern wichtig, als die Sozialversicherungsanstalt und die Gerichte in der Vergangenheit mehrmals ungünstige Entscheidungen für die beherrschenden Gesellschafter in GmbHs erlassen haben, in denen sie sich auf die Konzeption des „imaginären Gesellschafters" oder „beinahe Alleingesellschafters" gestützt haben und demzufolge davon ausgegangen sind, dass der beherrschende Gesellschafter einer GmbH als Gewerbetreibender nach analogen Grundsätzen wie der Gesellschafter einer Ein-Personen-GmbH sozialversicherungspflichtig ist.
 
Für Rückfragen zu der Sozialversicherungspflicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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