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Neue Steuerpflichten für multinationale Unternehmen

PrintMailRate-it

​​​​​​Dominika Tyczka-Szyda​​​

19. April 2024


Am 16. April 2024 hat der Präsident das Gesetz über die Änderung des Rechnungslegungsgesetzes und einiger anderer Gesetze unterzeichnet. 

Dies bedeutet, dass Polen in seine Rechtsordnung die 
EU-Richtlinie umsetzt, die umsatzstarke multinationale Unternehmen dazu verpflichtet, Informationen über die in den einzelnen Staaten gezahlten Ertragsteuern offenzulegen. Diese Pflicht tritt ab dem neuen Geschäftsjahr, das nach dem 21. Juni 2024 beginnt, in Kraft. 
 

Was sich ändert

 
Das Gesetz erlegt den obersten Mutterunternehmen und konzernunverbundenen Unternehmen die Pflicht zur Veröffentlichung eines Ertragsteuerinformationsberichts auf, wenn die im Jahresabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse dieses Unternehmens für die zwei letzten Geschäftsjahre jeweils einen Betrag von 750 Mio. EUR übersteigen.
 
Was wichtig ist, diese Pflicht gilt auch für Gruppenmitglieder (Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen), u.a. dann, wenn das oberste Mutterunternehmen keinen Ertragsteuerinformationsbericht erstellt oder diesen nicht vorlegt. 
 
Die im Bericht enthaltenen Angaben werden getrennt für alle EWR-Staaten, in denen das betreffende Unternehmen tätig ist, sowie für sog. Steueroasen offengelegt werden müssen.
 

Überprüfung durch Jahresabschlussprüfer

 
Die Jahresabschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden verpflichtet sein, im Prüfungsbericht anzugeben, ob das jeweilige Unternehmen verpflichtet war, einen Ertragssteuerinformationsbericht über die Körperschaftsteuer offenzulegen, und wenn sie verpflichtet war – ob ein solcher Bericht abgegeben wurde. Bei Nichterfüllung der Pflichten droht ein Bußgeld. 
 

Herausforderungen und Pflichten 

 
Die neuen Vorschriften werden nicht nur das oberste Mutterunternehmen betreffen, sondern auch seine Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen. Das Gesetz stellt die Umsetzung der europäischen Richtlinie dar, was bedeutet, dass diese Pflichten für alle Mitgliedstaaten gelten werden. Daher ist es wichtig, die Folgen für das eigene Unternehmen mit entsprechendem Vorsprung zu analysieren.  
 
Wenn Sie nicht wissen, ob die neuen Vorschriften auf Ihr Unternehmen Anwendung finden werden und wenn Sie erfahren möchten, wer eine Befreiung in Anspruch nehmen kann, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung​. Wir führen eine vorläufige Analyse durch, ob die neuen Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, und unterstützen Sie gerne bei der Erledigung aller Formalitäten. 

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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