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Nachbesserung der Polnischen Neuordnung. Weitere Änderungen des Steuersystems

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Monika Spotowska

25. März 2022

 

Am 24. März 2022 hat das Finanzministerium einen Entwurf der Novelle des Einkommensteuergesetzes und einiger anderer Gesetze veröffentlicht. Aus dem Entwurf ergibt sich eine Senkung des Einkommensteuersatzes von 17 Prozent auf 12 Prozent für Steuerpflichtige, die die Einkommensteuer nach der Steuerskala abrechnen. Die Vergünstigung für die Mittelschicht und die Vergünstigung für denkmalgeschützte Bauten werden abgeschafft. Die Änderungen werden auch den Krankenversicherungsbeitrag umfassen.
 
Die wichtigsten Änderungen:

  • Senkung des Einkommensteuersatzes von 17 Prozent auf 12 Prozent;
  • Möglichkeit der Minderung der Steuerbemessungsgrundlage um gezahlte Krankenversicherungsbeiträge bis zu einer bestimmten Obergrenze für Unternehmer, die nach der Einheitssteuer bzw. Pauschalsteuer abrechnen oder die Steuerkarte anwenden;
  • Abschaffung der Vergünstigung für die Mittelschicht, der Vergünstigung für denkmalgeschützte Bauten sowie der Pauschalsteuer auf nicht steuerbare Einkünfte;
  • Einführung günstigerer Grundsätze für die Anwendung des Freibetrages bei Vorauszahlungen durch Arbeitnehmer, die mehrfach beschäftigt sind;
  • Wiederherstellung der Möglichkeit für die Zusammenveranlagung des alleinerziehenden Elternteils mit seinem Kind;
  • Steuerpräferenzen für Eltern, Sorgeberechtigte und Kinder;
  • Verlängerung der Fristen für die Übersendung der SAF-T-Dateien JPK_PIT und CIT bis 2025.

 

Zusätzlich plant das Ministerium, die Pflicht zur doppelten Berechnung der Vorauszahlungen für das Jahr 2022 abzuschaffen.  Es wird ein einheitliches System für die Berechnung der Vorauszahlungen gelten.

 

Die o.g. Lösungen sollen zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.

 

Sollten Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

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