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Familienstiftung – neuer Entwurf des Gesetzes

PrintMailRate-it

​Anna Rucińska

19. Dezember 2022


Der Sejm hat einen neuen Entwurf des Gesetzes über Familienstiftungen angenommen. Im Vergleich zu dem vorherigen enthält dieser Entwurf nicht nur rechtliche Änderungen, aber modifiziert auch wesentlich die steuerlichen Aspekte der Funktionsweise einer solchen Stiftung.   
 

Wichtigste Ansätze

 
  • Die Stiftung wird Rechtspersönlichkeit haben.
  • Der Stifter kann ausschließlich eine natürliche Person sein.
  • Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen darf nicht geringer sein als 100.000 PLN. 
  • Begünstigte der Stiftung können ausschließlich natürliche Personen und gemeinnützige Organisationen sein.
  • Die Stiftung wird über ihre Organe handeln – Stiftungsvorstand, Stiftungsbeirat und Versammlung der Begünstigten.
  • Der Stifter wird verpflichtet sein, eine Bestandsaufnahme des in die Stiftung eingebrachten Vermögens durchzuführen, die der Vorstand jährlich zu aktualisieren hat. 
  • Die Stiftung wird eine Gewerbetätigkeit ausüben können, die u.a in Folgendem bestehen wird: Miete, Vermögenspacht und -veräußerung, Beitritt zu und Beteiligung an Handelsgesellschaften, Investmentfonds, Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren, Gewährung von Darlehen – nach Maßgaben des Gesetzes.
 

Besteuerung der Stiftung und der Begünstigten

 
Der neue Entwurf des Gesetzes sieht u.a. Folgendes vor:
 
  • steuerliche Neutralität des von dem Stifter in die Stiftung eingebrachten Vermögens;
  • Ausschluss der Leistungen und des Vermögens, die der Stifter und die Begünstigten im Zusammenhang mit der Auflösung der Stiftung erhalten, von der Erbschaft- und Schenkungssteuer,
  • Entstehung von Einnahmen, die im Zusammenhang mit dem Erhalt der o.g. Leistungen und des Vermögens mit der Einkommensteuer von 15% zu besteuern sind – mit der Möglichkeit, die Befreiung auf den Stifter und die Begünstigten aus der engeren Familie anzuwenden, 
  • Befreiung der Stiftung von der Körperschaftsteuer, wobei die Ausschüttung von Leistungen aus der Stiftung und die Verteilung des Vermögens bei ihrer Liquidation der Körperschaftsteuer i.H.v. 15% unterliegt.
  
Das neue Gesetz soll  3 Monate nach Bekanntgabe in Kraft treten. Vermutlich wird dies 2023 erfolgen.
 
Sind Sie an einer Rentabilitätsanalyse der Einführung einer solchen Form der  Unternehmensnachfolge interessiert bzw. haben Sie Fragen zu Familienstiftungen, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.  

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Anna Rucińska

Attorney at law (Polen)

Manager

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