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Ansätze des Entwurfs des Hinweisgebergesetzes

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Łukasz Napiórkowski

7. Oktober 2021

 

English version below

 

In der Aufstellung der Gesetzgebungsarbeiten sind Ansätze für ein Gesetz über den Schutz von Personen, die Rechtsverstöße melden – sog. Hinweisgeber – erschienen. Mit diesem Gesetz soll die einschlägige EU-Richtlinie in das polnische Recht implementiert werden.

 

Die vorgeschlagenen Regelungen sollen die Meldung von Verstößen ermöglichen, vor allem aber sicherstellen, dass Personen, die Unregelmäßigkeiten im öffentlichen und privaten Sektor anzeigen, vor Repressalien geschützt sind.  Das Gesetz legt u.a. die Verfahren zur Meldung von Verstößen über drei Meldekanäle fest: den internen Kanal (Unternehmenskanal), den externen Kanal (der vom Bürgerrechtsbeauftragten betreut wird) und den öffentlichen Kanal (Massenmedien).

 

Der Entwurf soll vom Ministerrat im IV. Quartal 2021 angenommen werden. Die EU-Richtlinie zu Hinweisgebern in Großunternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten soll am 17. Dezember 2021 ins polnische Recht implementiert werden. Kleinere Unternehmen mit einer Belegschaftsstärke zwischen 50 und 249 sollen ab dem 17. Dezember 2023 unter diese Vorschriften fallen.

 

Der Gesetzgeber wird wahrscheinlich sehr zügig handeln. Die Unternehmer müssen diesen Prozess sehr aufmerksam verfolgen, um die entsprechenden internen Verfahren zur Meldung von Unregelmäßigkeiten rechtzeitig einführen zu können.

 

Sollten Sie Fragen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

 

 

English version


 

Objectives of the Whistleblowers Bill

The key points of the draft bill concerning whistleblowers have appeared on the list of pending legislative work. The bill transposes the respective EU directive into the Polish legislation.

 

The proposed regulations are designed to allow reporting violations and, above all, to protect those who report them in the public and private sector from retaliatory actions. The statute will also lay down e.g. the reporting procedures in three reporting channels – internal (in-house), external (handled by the Ombudsman) and public (media).

 

The Council of Ministers is expected to pass the bill in the 4th quarter of 2021. The EU Whistleblowers Directive should be transposed into Polish law in respect of large enterprises (hiring 250 or more employees) by 17 December 2021. Smaller enterprises (those that hire between 50 and 249 employees) should be covered by the new law until 17 December 2023.

 

The lawmakers are expected to act swiftly. Enterprises should watch the legislative process carefully to be able to implement the necessary internal whistleblowing procedures on time.

 

If you have any questions, you are welcome to contact Rödl & Partner experts.

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Łukasz Napiórkowski

Attorney at law (Polen)

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