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Verordnung über die Durchführung von Alkoholtests im polnischen Gesetzblatt

PrintMailRate-it

​Michał Majnusz

23. Februar 2023


Am 21. Februar 2023 traten Änderungen des Arbeitsgesetzbuches in Kraft, mit denen die Möglichkeit der Durchführung präventiver Kontrollen im Hinblick auf das Vorhandensein von Alkohol oder Substanzen mit alkoholähnlicher Wirkung im Körper eines Arbeitnehmers eingeführt wurde.  
 
An diesem Tag trat auch eine Verordnung des Gesundheitsministers in Kraft, in der u.a. Folgendes präzisiert wurde:

  • die Bedingungen und Methoden, unter denen/mit welchen ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auf das Vorhandensein von Alkohol und Substanzen mit alkoholähnlicher Wirkung im Körper testen kann;
  • die Arten von Geräten, mit denen ein Arbeitgeber berechtigt ist, Arbeitnehmer auf das Vorhandensein von Alkohol im Körper zu testen; 
  • eine Liste der Substanzen mit alkoholähnlicher Wirkung. 
 
Die Einführung der präventiven Kontrolle setzt voraus, dass der Tarifvertrag, die Arbeitsordnung bzw. eine Bekanntmachung – wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden oder nicht verpflichtet ist, eine Arbeitsordnung zu erstellen – entsprechende Bestimmungen enthält und dass die Arbeitnehmer zwei Wochen im Voraus über die für die präventive Kontrolle der Arbeitnehmer geltenden Grundsätze informiert werden. 
 
Die neuen Vorschriften geben den Arbeitgebern die Möglichkeit, Arbeitnehmer in größerem Umfang als bisher auf das Vorhandensein von Alkohol oder Substanzen mit alkoholähnlicher Wirkung im Körper zu testen. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber eine Reihe formaler Pflichten erfüllen, von denen die Glaubwürdigkeit der Tests abhängen kann. 
 

Haben Sie Zweifel bez. der neuen Änderungen? Setzen Sie sich gerne mit unseren Experten in Verbindung.

Kontakt

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Michał Majnusz

Attorney at law (Polen)

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