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Neue Pflichten im SENT-System für die Bekleidungs- und Schuhindustrie

​​​​​​Adrian Maczura

27. Oktober 2025


Am 17. März 2026 wird eine Verordnung in Kraft treten, die den Katalog der Waren, die unter das SENT-Überwachungssystem fallen, um Bekleidung und Schuhe ausweitet. 

Die eingeführten Änderungen zielen darauf ab, die Schattenwirtschaft zu bekämpfen und den EU-Markt vor dem Zustrom billiger, minderwertiger Produkte von außerhalb der EU zu schützen.


Die Änderung sieht vor, dass folgende Waren in das SENT-System einbezogen werden:

  • aus dem Kapital 61 KN (Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken) – über 10 kg;
  • aus dem Kapitel 62 KN (Bekleidung nicht aus Gewirken oder Gestricken) – über 10 kg;
  • aus dem KN-Code 6309 00 00 (getragene Kleidungsstücke) – über 10 kg;
  • aus dem Kapitels 64 (Schuhe, ausgenommen Schuhteile gemäß KN 6406) – wenn die Sendung mehr als 20 Stück enthält;
  • gemischte Waren aus den Kapiteln 61, 62 oder 64 KN – wenn das Bruttogesamtgewicht 10 kg überschreitet;

- bei Transport von Waren aus den EU-Ländern und von außerhalb der EU nach Polen (nachdem die Waren in den Verkehr im EU-Gebiet überführt wurden) sowie bei deren Transit durch Polen. 


Wen betrifft die neue Verordnung?

Die neuen Regelungen werden nicht nur auf Importeure und Vertreiber von Kleidung/Schuhe, sondern auch auf Unternehmen, die Kleidung z.B. als Ausstattung für Arbeitnehmer erwerben, angewandt.


Wie kann man sich vorbereiten? 

Sie wissen nicht, wie Sie eine Beförderung melden oder Waren überprüfen sollen? 
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Spezialisten sind mit den geltenden Vorschriften und Verfahren bestens vertraut – wir beraten Sie, wie Sie Ihre Anmeldungen richtig vorbereiten und Fehler vermeiden können.

Kontakt

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Adrian Maczura

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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