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Neue Möglichkeiten für energieintensive Betriebe: Höhere eErstattung der Verbrauchsteuer dank EuGH-Urteil

​​​​​​​​​Tadeusz Piekłowski

30. Juli 2025 


Energieintensive Unternehmen in Polen können auf vorteilhafte Änderungen bei der Erstattung der Verbrauchsteuer auf Strom rechnen. Grund dafür ist ein bahnbrechendes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), das die Definition der Strombezugskosten erweitert.


In seinem Urteil vom 13. Juni 2024 entschied der EuGH, dass zu den Strombezugskosten nicht nur der Preis für die elektrische Energie selbst gehört, sondern auch andere Kosten, die die Unternehmen beim Bezug von Energie tragen mussten – zum Beispiel obligatorische Netzentgelte. Diese Auffassung weicht deutlich von der bisherigen Auslegung der polnischen Gerichte ab, die die Kosten ausschließlich auf den Kaufpreis beschränkten.


Das EuGH-Urteil ist für polnische Gerichte und Steuerbehörden bindend und eröffnet energieintensiven Unternehmen neue Möglichkeiten zur Erstattung der Verbrauchsteuer auf Strom. Die Anerkennung von Netzentgelten als Teil der Strombezugskosten kann den Erstattungsbetrag deutlich erhöhen und auch Unternehmen zugutekommen, die bisher nicht anspruchsberechtigt waren.


Wenn Ihr Unternehmen große Mengen Strom verbraucht und Sie prüfen möchten, ob Sie von den neuen Möglichkeiten profitieren können – kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Experten werden Ihre Situation analysieren und Sie bei der Stellung der entsprechenden Anträge unterstützen.

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Tadeusz Piekłowski

Zollagent (Polen)

Senior Associate

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