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Zuschüsse für Forschung und Entwicklung für Unternehmen aus dem Programm FENG, „ścieżka SMART“

PrintMailRate-it

​​​​Magdalena Skurowska

20. Mai 2025​

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Im Rahmen des nationalen Förderprogramms „Europäische Fonds für Moderne Wirtschaft 2021-2027 (FENG), ścieżka SMART“, können sich die Unternehmen um attraktive Zuschüsse für Forschung- und Entwicklung und die Umsetzung der Ergebnisse dieser Arbeiten in der Gewerbetätigkeit bewerben. 

Zielgruppe der Zuschüsse


Gefördert werden Projekte, die auf dem Gebiet Polens umgesetzt werden. „Ścieżka SMART“ ermöglicht die Finanzierung komplexer Projekte, die jeweils bis zu 7 Themenmodule umfassen können, darunter obligatorisch Forschung und Entwicklung (F&E) oder die Umsetzung einer aus F&E resultierenden Innovation im Unternehmen. 

Jedes geförderte Projekt kann zusätzlich fakultative Module umfassen, die folgende Maßnahmen betreffen:

  • Bau oder Ausbau von F&E-Infrastrukturen,
  • Förderung von Produkten auf ausländischen Märkten,
  • Schutz des gewerblichen Eigentums,
  • Steigerung der Kompetenzen des Personals,
  • Grüne und digitale Transformation von Unternehmen.

Die Module können miteinander verknüpft werden oder unabhängig voneinander durchgeführt werden.

Antragsannahme


Die diesjährige Annahme von Anträgen betrifft Wettbewerbe:

  • die allgemein das Thema F&E betreffen,
  • die auf Projekte beschränkt sind, die die Erhöhung der Zugänglichkeit betreffen, d.h. die sich mit der Lösung von Problemen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen befassen und somit Zugangsbarrieren z.B. im physischen Raum (einschließlich Gebäuden und Einrichtung), in der virtuellen Realität, in Informations- und Kommunikationssystemen, bei Produkten, Dienstleistungen und Prozessen beseitigen oder ihre besonderen Bedürfnisse befriedigen.


1. Allgemeine Antragsannahme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Frist: vom 6. Mai 2025 bis zum 26. Juni 2025 

2. Antragsannahme für Zugänglichkeitsprojekte für KMU
Frist: vom 10. April 2025 bis zum 12. Juni 2025

3. Allgemeine Antragsannahme für Konsortien
Frist: vom 1. Juli 2025 bis zum 30. September 2025

4. Antragsannahme für Zugänglichkeitsprojekte für Großunternehmen 
Frist: vom 9. Mai bis zum 30. Juni 2025 


Bei Rödl & Partner beraten wir Unternehmen zu Zuschüssen und unterstützen sie bei der Beantragung von Mitteln aus Förderprogrammen, die mit nationalen und EU-Mitteln finanziert werden. Wenn Sie ausführliche Informationen über den Zeitplan der Antragsannahmen und die einzelnen Auswahlverfahren für Unternehmen wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. 
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