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Sonderwirtschaftszonen – neue Vorschläge für die Verteidigungsindustrie

​​​​​​​​​​Maria Wośkowiak-Adamczyk

27. Februar 2025


Das Ministerium für Entwicklung und Technologie hat eine Novelle der Verordnung über staatliche Beihilfe, die manchen Unternehmen zur Durchführung neuer Investitionen erteilt wird, vorgelegt. 


Diese Novelle wurde notwendig, um das Instrument der Steuerbefreiung in Sonderwirtschaftszonen (SWZ) an die neuen Wirtschaftsbedingungen anzupassen, die u.a. mit der Aggression Russlands gegen die Ukraine verbunden sind.

Die Novelle soll die Attraktivität der Gebiete in Nordostpolen für Investoren erhöhen, indem die erforderlichen Investitionsaufwendungen im Rahmen der SWZ/der Polnischen Investitionszone (PIZ) gesenkt werden.

 

Ein Investor, der sich um Unterstützung in Form einer Steuerbefreiung bewirbt, wird verpflichtet sein, Investitionsaufwendungen in folgender Höhe zu tragen:

 

  • 10 Mio. PLN für Großunternehmen;
  • 1 Mio. PLN für mittlere Unternehmen;
  • 0,5 Mio. PLN für kleine Unternehmen;
  • 0,2 Mio. PLN für Kleinstunternehmen.   


Zielgruppe der Steuerbefreiungen


Aufgrund der Änderungen können die Vorzugsbedingungen für den Erhalt eines Förderbescheids von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die an einem Investitionsstandort in folgenden Gebieten interessiert sind:


1. in den Landkreisen:


  • Augustów;
  • Bielsko-Biała;
  • Bartoszyce;
  • Braniewo;
  • Bieszczady;
  • Białystok;
  • Chełm;
  • Gołdap;
  • Hajnówka;
  • Hrubieszów;
  • Jarosław;
  • Kętrzyn;
  • Lubaczów;
  • Przemyśl;
  • Sejny;
  • Siemiatycze;
  • Sokółka;
  • Suwałki;
  • Tomaszów;
  • Węgorzewo;
  • Włodawa.

2. In den Städten:


  • Biała Podlaska;
  • Chełm;
  • Przemyśl;
  • Suwałki.


In der Konsequenz wird durch die geplante Änderung die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für neue Investitionen für Projekte im Zusammenhang mit der Verteidigung eingeführt.


Falls Ihr Unternehmen eine neue Investition, darunter den Ausbau des bestehenden Betriebes, erwägt, kontaktieren Sie uns. Wir werden detailliert die Möglichkeiten der steuerlichen Befreiung auf der Grundlage der novellierten Vorschriften erläutern.

Kontakt

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Magdalena Szwarc

Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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