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Darlehen für die Energiewende aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (KPO). Mehr als 7 Mrd. PLN sind zur Verteilung vorgesehen

​​​​​​​​​​​Magdalena Skurowska
7. Juli 2025 

Die Bank Gospodarstwa Krajowego hat ein neues Förderinstrument im Rahmen des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (KPO), d.h. Darlehen für die Energiewende, in Gang gesetzt. Es handelt sich dabei um Finanzierung, die für strategische Investitionen zur Förderung der Dekarbonisierung, Entwicklung der EE, Verbesserung der Energieeffizienz und den Wandel in einen emissionsarmen Industriesektor bestimmt ist.  

7 Mrd. PLN für eine grüne Zukunft 


Die zur Verteilung im Rahmen des Programms bestimmten Mittel betragen 7,025 Mrd. PLN. Die Darlehen werden spätestens bis Ende 2029 (mit der Option einer früheren Beendigung der Antragsannahme) erteilt, wobei es möglich sein wird, die Investitionen bis 2031 abzurechnen. Die Fördermittel stammen aus der Investition G3.1.4 KPO – „Wsparcie krajowego systemu energetycznego (Fundusz Wsparcia Energetyki)” [„Förderung des Nationalen Energiesystems (Energieförderfonds)”].  

Zielgruppe und Zweck


Fördermittel können von Unternehmen beantragt werden, die die Durchführung von Investitionen planen, oder von Gesellschaften, die unmittelbar die Kontrolle über das das Projekt durchführende Unternehmen ausüben. Die Mittel aus dem Darlehen können u.a. für folgende Zwecke verwendet werden:​

  • Bau und Modernisierung von Wärme- und Gasnetzen (für dekarbonisierte Gase);
  • Entwicklung von EE (darunter für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff und den Bau von Energiespeichern);
  • Bau von Infrastruktur für die Erzeugung von Biomethan, Biokraftstoffen der 2. Generation und erneuerbarem Wasserstoff;
  • Erhöhung der Energieeffizienz von Unternehmen und Gebäuden;
  • Anlagen zur Minderung des Emissionsgrads und der Energieintensität in der Industrie.

Alle Projekte müssen umweltschutzbezogene Anforderungen erfüllen und mit dem DNSH-Grundsatz (eng. Do No Significant Harm, Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen) in Einklang stehen.

Finanzierungsbedingungen 


  • Mindestbetrag des Darlehens: 200 Mio. PLN. 
  • Verzinsung: Präferenzverzinsung (Zinssatz der Polnischen Nationalbank minus 200 Basispunkte, Mind. 1 Prozent) oder fremdübliche Verzinsung (feste/variable Verzinsung).
  • Maximale Kreditlaufzeit: bis 15 Jahre (nicht länger als bis 2053).
  • Karenzzeit: bis 1 Jahr nach der Beendigung der Projektdurchführung.
  • Höhe der Förderung: bis 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

Haben Sie Fragen? Wenn Sie überlegen, ob Ihr Projekt gefördert werden kann, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden Ihnen detaillierte Informationen erteilen und bei der Erstellung des Antrags helfen.​

Kontakt

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Magdalena Skurowska

Expertin für Investitionsfragen

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