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Änderungen bei der F&E-Vergünstigung im Hinblick auf die globale Mindeststeuer

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​Dominika Górska, Magdalena Skurowska

5. März 2025


Am 21. Februar 2025 führte das Finanzministerium Konsultationen zu der Richtung der Änderung der Vergünstigung für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (F&E-Vergünstigung) im Zusammenhang mit den Vorschriften über die Ergänzungssteuer durch. 

Ziel dieser Konsultationen und Änderungen ist es, die Attraktivität Polens für Investitionen zu erhöhen, die durch die Einführung der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent (GloBE) negativ beeinflusst werden könnte. 

Richtungen der Refor​​​m für die F&E-Vergünstigung im Hinblick auf die globale Mindeststeuer: 


  1. Option 1: Erweiterung der Barrückerstattung einer nicht in Anspruch genommenen, von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogenen F&E-Vergünstigung (innerhalb von max. vier Jahren nach Entstehung des Erstattungsanspruchs) auf alle Steuerpflichtigen ohne grundlegende Änderungen der Vergünstigung 
  2. Option 2: F&E Tax Credit - Änderung der Konstruktion der Vergünstigung durch die Möglichkeit, sie von der Steuer anstatt von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen. Der nicht in Anspruch genommene Teil der Vergünstigung würde zurückerstattet werden.
  3. Option 3: Erweiterung der Vergünstigung auf zwei Komponenten: einen Teil zur Deckung der Personalkosten und einen Teil zur Deckung der sonstigen Kosten. Die Lösung wäre, nur die Personalkosten aus dem Katalog der förderfähigen Kosten im Bereich F&E herauszunehmen und dafür eine separate Vergünstigung zu schaffen, die ähnlich wie die Vergünstigung für innovative Arbeitnehmer abgerechnet wird. 

Das Finanzministerium betont, dass dies derzeit nur mögliche Richtungen für Änderungen sind und die endgültige Lösung noch in Beratung ist. Das Finanzministerium hat den 1. Januar 2026 als Termin für die Einführung der neuen Vorschriften angegeben.

Auch wenn die endgültige Form der Vorschriften noch nicht bekannt ist, steht fest, dass auf die Unternehmer erhebliche Änderungen bei der Abrechnung der F&E-Vergünstigung zukommen werden. Es wird daher empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um die vorhandenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen und mögliche Risiken zu vermeiden. Unsere Experten helfen Ihnen, die Änderungen zu verstehen, die Vorteile für Ihr Unternehmen zu bewerten und die beste Lösung effektiv umzusetzen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.​



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