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KSeF obligatorisch ab 2026 – bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die digitale Revolution vor

​​​​​​​​​Bartłomiej Wasiak

11. Juni 2025​​

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Die Arbeiten an dem Landesweiten E-Rechnungssystem (KSeF) haben an Tempo zugelegt. In der letzten Maiwoche 2025 hat das Finanzministerium eine weitere Version des Entwurfs des Gesetzes zur Einführung des KSeF vorgelegt. Darüber hinaus wurden Entwürfe der Durchführungsverordnungen veröffentlicht. Zusammen mit den Vorschriften wurde auch eine Information zu den wichtigsten Terminen für die Arbeiten an der Einführung des KSeF bekannt gegeben. 

Das neue System bedeutet die obligatorische e-Fakturierung für alle Unternehmer – 
von Kleinstunternehmen bis zu den größten Gesellschaften. Prüfen Sie, wann und wie man sich auf die Änderungen vorbereiten soll.

Die wichtigsten Lösungen, die in den zur Verfügung gestellten Entwürfen der Vorschriften vorgeschlagen wurden:


  • Änderungen bei der Möglichkeit, Rechnungen außerhalb des KSeF freiwillig auszustellen (sog. „offline24”-Modus),
  • Einführung einer zusätzlichen Funktionalität für ausgewählte Branchen, die darin besteht, dass an das KSeF Rechnungen samt Anlagen übersandt werden können,
  • Möglichkeit der Ausstellung von e-Rechnungen für Verbraucher,
  • Möglichkeit des Abrufs eines KSeF-Zertifikats, das es ermöglicht, in den Offline-Modi tätig zu sein, ehe die Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen im KSeF, d.h. ab dem 1. November 2025, eingeführt wird.​

Die wichtigsten Termine i.Z.m. dem KSeF:


  • 1. Februar 2026 – die KSeF-Pflicht gilt für Großunternehmen (Umsätze über 200 Mio. PLN im Jahre 2024, samt USt-Betrag)
  • 1. April 2026 – KSeF-Pflicht für die übrigen Unternehmer,
  • 1. Januar 2027 – Pflicht für die kleinsten Steuerpflichtigen, deren Umsätze 10 TPLN monatlich nicht überschreiten, 
  • 1. November 2025 – die Testumgebung für die „Anwendung des Steuerpflichtigen KSeF 2.0“ [Aplikacja Podatnika KSeF 2.0] ist verfügbar und die Ausgabe von Ausstellerzertifikaten beginnt (notwendig für den Offline-Betrieb). Vor dem 1. Februar 2026 in der Testumgebung für KSeF 2.0. ausgestellte Rechnungen werden keine Rechtsfolgen nach sich ziehen, 
  • bis zum 31. Dezember 2026 – Beibehaltung der Möglichkeit, Rechnungen mithilfe von Registrierkassen auszustellen, und Aufschub der Anforderung, bei den Zahlungen für e-Rechnungen die KSeF-Nummer anzugeben,
  • ab dem 1. April 2026 – Möglichkeit, VAT RR-Rechnungen (für Produkte von Pauschallandwirten) im KSeF auszustellen.

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment – bereiten Sie sich mit uns vor​​


Wir sind gerne bereit, Ihrem Unternehmen bei einem stressfreien Umstieg auf das neue System zu helfen. Wir bieten Ihnen:

  1. Steuerreviews und Audits in Bezug auf die Bereitschaft für das KSeF, 
  2. Erstellung von Beispielen für e-Rechnungen für einzelne Arten von Geschäften, 
  3. Durchsicht von e-Rechnungen, die von der Gesellschaft selbstständig generiert wurden,
  4. Unterstützung bei der Wahl eines Anbieters von Lösungen für das KSEF;
  5. Laufende Beratung bei der Einführung des KSeF. 

Nehmen Sie die Hilfe von Experten in Anspruch – die Einführung des KSeF kann mit der entsprechenden Unterstützung ganz einfach sein.

Wenn Sie zusätzliche Informationen oder Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Einführung des Landesweiten E-Rechnungssystems benötigen, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung​.
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