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Europäische Parlament Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) angenommen

​​​​Am 26. November 2025 hat das Europäische Parlament Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) angenommen. 



Die wichtigsten Themen für die von der Regelung der Verordnung betroffenen Unternehmen sind:

  • Verschiebung der Fristen für die Anwendung der Verordnung – für große und mittlere Unternehmen sollen die neuen Pflichten ab dem 30. Dezember 2026, und für Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027 gelten;
  • eine Sorgfaltserklärung wird nur von Marktteilnehmern verlangt, die ein Produkt zum ersten Mal auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen;
  • nachgelagerte Unternehmen müssen lediglich Informationen über ihre Lieferanten und Kunden sowie DDS-Nummern sammeln und speichern, ohne eine Erklärung an das EUDR-System abgeben zu müssen;
  • Primäre Kleinst- und kleine Marktteilnehmer werden die Möglichkeit erhalten, eine vereinfachte einmalige Erklärung (die so genannte simplified declaration) zu verwenden, bei der anstelle der vollständigen Geolokalisierungsdaten auch die Anschriften der Flurstücke angegeben werden können;
  • der Vorschlag, eine so genannte „Gruppe der Null-Risiko-Länder“ einzuführen, wurde nicht angenommen.

Anschließend wird das Europäische Parlament mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Form der Verordnung verhandeln. Damit die Verschiebung der EUDR Rechtskraft erlangt, muss der Rechtsakt sowohl vom Parlament als auch vom Rat der EU endgültig angenommen und anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. 


Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, kontaktieren Sie uns bitte.​​

Autor: Maciej Ogórek, attorney at law, Senior Associate
1. Dezember 2025

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Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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