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Neue Verbindliche Auskunft des Finanzministeriums: Was sind die Risiken für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer, wenn ein Unternehmen Steuerrückstände hat?


Maria Wośkowiak-Adamczyk

24 September 2025

Der Minister für Finanzen und Wirtschaft hat eine neue allgemeine verbindliche Auskunft herausgegeben, die klarstellt, wann und unter welchen Bedingungen Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer für die Steuerrückstände von Kapitalgesellschaften haftbar gemacht werden können. Dies ist eine wichtige Auslegung, denn sie betrifft Situationen, in denen ein Unternehmen seine Steuern nicht zahlt und der Staat versucht, sie von der das Unternehmen leitenden Person zurückzufordern.

Worum geht es hier?


Die Regeln der Haftung von Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern für die steuerlichen Verpflichtungen von Unternehmen sind in der polnischen Abgabenordnung festgelegt. Hat eine Gesellschaft Steuerrückstände (z.B. im Bereich Körperschaft- oder Umsatzsteuer) und die Behörden nicht in der Lage sind, die Steuer von der Gesellschaft einzutreiben, können sie die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer zur Zahlung auffordern. In diesem Fall können die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer gezwungen sein, die Abgaben an die Steuerbehörden zu entrichten. Diese Haftung ist gesamtschuldnerisch und subsidiär. Sie betrifft auch ausschließlich die Steuerverbindlichkeiten, die während der Amtszeit als Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer zur Zahlung fällig wurden. 

Was sich ändert


Die neue verbindliche Auskunft ist eine Reaktion auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die bestimmte Praktiken in Polen in Frage stellten. Das Ministerium hat mehrere wichtige Fragen geklärt, darunter das Recht auf Verteidigung von Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern, den Zugang zu Dokumenten oder die Möglichkeit, sich von der Haftung für Unternehmensschulden zu befreien.

Warum ist das wichtig?


Obwohl sich der Grundsatz der Haftung selbst nicht ändert – ein Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer kann nach wie vor mit seinem gesamten Vermögen haften – bietet die neue verbindliche Auskunft mehr Möglichkeiten zur Verteidigung. Die Steuerbehörden müssen den Fall nun eingehender prüfen und sich mit den Behauptungen und Einwendungen eines Vorstandsmitglieds oder Geschäftsführers, die das Bestehen oder die Höhe der Steuerrückstände des Unternehmens bestreiten, ausführlicher befassen.

Haben Sie Fragen?


Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Erläuterungen des Finanzministers auf die Situation von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern oder Ihre Rechte in anhängigen Verfahren zur Haftung für Unternehmensschulden auswirken, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung​. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
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Kontakt

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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