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Neue Obergrenzen für die Abschreibung von PKW ab 2026 - was ändert sich für Unternehmen?

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​​​​​​​​​Maria Wośkowiak-Adamczyk 

4. August 2025 


Am 1. Januar 2026 treten neue Vorschriften zur Abschreibung gewerblich genutzter PKW in Kraft. Die Obergrenzen für die Abschreibung werden ab dann grundsätzlich von den CO₂-Emissionen des betreffenden Fahrzeugs abhängig sein. Mit dieser Regelung sollen emissionsarme Fahrzeuge sowie der Übergang auf umweltfreundliche Fahrzeugflotten gefördert werden.


Die neuen Obergrenzen sind:


  • 225.000 PLN – bei PKW, die mit Strom (oder Wasserstoff) angetrieben werden;
  • 150.000 PLN – bei PKW, deren CO₂-Emissionen weniger als 50 g/km betragen;
  • 100.000 PLN – bei PKW, deren CO₂-Emissionen 50 g/km oder mehr betragen.

Diese Änderungen sind für Unternehmen, die planen, in ihre Fahrzeugflotten zu investieren, von großer Bedeutung – und zwar sowohl in steuerlicher als auch in strategischer Hinsicht.


Wenn Sie nicht sicher sind, welchen Einfluss die geänderten Obergrenzen auf Ihre Gewerbetätigkeit haben, wenn sie darüber nachdenken, wie die neuen Vorschriften auf diejenigen Fahrzeuge anzuwenden sind, die Sie bereits erfasst haben, oder wenn Sie eine Änderung der Fahrzeugflotte Ihres Unternehmens erwägen, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gerne helfen wir Ihnen, Ihre Situation zu analysieren und die für Sie optimale Lösung bei der Anpassung an die kommenden Änderungen zu finden.

Kontakt

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Anna Pilarska

Tax adviser (Polen)

Manager

+48 664 134 097

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