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Neue Auslegung der Sozialversicherungsanstalt ZUS - Augen auf bei der Abrechnung der Reisen von Managern

​​​​​​​Die Sozialversicherungsanstalt ZUS hat kürzlich eine Auslegung herausgegeben, die viele Unternehmer und Manager, die auf der Grundlage von Kontrakten beschäftigt sind, überraschen dürfte. Eine auf den ersten Blick nebensächliche Kleinigkeit im Managementvertrag kann weitreichende finanzielle Auswirkungen haben. Die Sozialversicherungsanstalt ZUS vertritt die Auffassung, dass die Erstattung von Dienstreisekosten eines Managers beitragspflichtig ist, wenn der Vertrag keine Vorschrift enthält, lt. der Reisen nach den für Mitarbeiter geltenden Grundsätzen abgerechnet werden.
 

Worum geht es hier genau?


Die ZUS hat in ihrer Auslegung auf die Grundsätze der Abrechnung von Dienstreisen hingewiesen, die von Managern  unternommen werden, die auf der Grundlage von Kontrakten - und nicht von Arbeitsverträgen - beschäftigt sind. Gemäß der Verordnung über die detaillierten Grundsätze zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Beiträge zur Alters- und Invalidenrentenversicherung sind Tagegelder und sonstige anlässlich der Dienstreise eines Arbeitnehmers zustehende Beträge nicht Bestandteil der Bemessungsgrundlage.

Die ZUS erläuterte jedoch, dass diese Vorschrift ausschließlich Arbeitnehmer betrifft, nicht jedoch Personen, die auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge, darunter Managementverträge, beschäftigt sind. Nach Auffassung der Behörde gilt Folgendes: Enthält ein Vertrag keine Vorschrift, lt. der Dienstreisen nach den für Arbeitnehmer geltenden Grundsätzen abgerechnet werden, so wird die Erstattung der Kosten – also Tagegelder, Übernachtungen oder Fahrtkosten – als Einnahme behandelt. Und auf Einnahmen sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Was können Sie tun?


Überprüfen Sie Ihre Verträge - enthalten diese eine entsprechende Vorschrift über die Grundsätze der Abrechnung von Dienstreisen? Falls nicht, sollte dies korrigiert werden, bevor es zu Außenprüfungen kommt oder zusätzliche Kosten entstehen. Wissen Sie nicht, wie Sie vorgehen sollen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung - wir werden Ihnen helfen, die Verträge zu analysieren und sichere Lösungen zu finden.

Autor: Maria Wośkowiak-Adamczyk
30 Januar 2026

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Monika Spotowska

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

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