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Geplante Änderungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer (PIT und CIT)

PrintMailRate-it

​​​​​​​Jan Starybrat

17. September 2025


Am 17. September 2025 wurde der Entwurf zur Änderung der Ertragsteuergesetze veröffentlicht. Ziel der vorgeschlagenen Lösungen ist es, einige der von der Steuerverwaltung festgestellten Optimierungsmaßnahmen einzuschränken und das Steuersystem zu straffen.


Zu den wichtigsten Vorschlägen gehören u.a.:

  • Beschränkung der Veräußerung von beweglichen Gegenständen in der Familie nach dem Leasing – es wird geplant, Einkünfte aus dem Verkauf von beweglichen Gegenständen, die auf unmittelbare Familienmitglieder des Unternehmers übertragen werden (z. B. ein nach dem Leasing zurückgekauftes Auto), zu besteuern, wenn die Veräußerung innerhalb von drei Jahren erfolgt.
  • ein höherer Pauschalsatz für verdeckte Gewinnabführung – Vergütungen, die eine Gesellschaft an ihre Gesellschafter zahlt und die mit dem Pauschalsteuersatz auf erfasste Einnahmen besteuert werden, sollen einem erhöhten Pauschalsatz von 17 % unterliegen.
  • Änderungen bei der Abschreibung – vorgesehen sind unter anderem Beschränkungen bei der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (goodwill) und die Abschaffung der Möglichkeit einer rückwirkenden Änderung der Abschreibungssätze nach Einreichung der Jahressteuererklärung.
  • IP Box – die Inanspruchnahme des begünstigten Steuersatzes von 5 % soll nur möglich sein, wenn mindestens 3 Personen, die in keiner Beziehung zum Unternehmer stehen, beschäftigt werden.
  • Restrukturierung von Gesellschaften – es sind Regelungen geplant, die Umwandlungen und Liquidierung von Gesellschaften zu Optimierungszwecken einschränken.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Unter diesem Link können Sie den vollständigen Text des Gesetzentwurfs lesen. Wir werden Sie über die Fortschritte und Einzelheiten dieser Änderungen auf dem Laufenden halten.

Wenn Sie bereits jetzt die möglichen Auswirkungen der Änderungen erörtern oder sich auf die neuen Vorschriften vorbereiten möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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Jan Starybrat

Attorney at law (Polen)

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