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Das Pfandsystem kommt schon zum 1. Oktober 2025

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​Adrian Maczura, Joanna Lech 

11. September 2025



Wir möchten Sie daran erinnern, dass ab dem 1. Oktober 2025 in Polen ein Pfandsystem in Kraft treten wird, dem folgende Einwegverpackungen unterliegen werden: PET-Flaschen bis zu 3 Litern und Metalldosen bis zu 1 Liter sowie wiederverwendbare Glasflaschen.  


Wer ist betroffen? 


Grundsätzlich sind alle Einzelhändler verpflichtet, beim Verkauf von entsprechend gekennzeichneten Getränken, die unter das Pfandsystem fallen, Pfand zu erheben. Auf den Preis der Getränke wird ein Pfand von 0,50 PLN oder 1 PLN erhoben.  

Ist die Verkaufsstelle größer als 200 m2, so ist der Einzelhändler ebenfalls verpflichtet, die Einsammlung dieser Verpackungen sicherzustellen und das gesammelte Pfand zurückzugeben.  Kleinere Einzelhändler können die Einsammlung von Verpackungen auf freiwilliger Basis anbieten, es sei denn, sie verkaufen wiederverwendbare Glasflaschen, die einem Pfandsystem unterliegen. In diesem Fall sind die Einsammlung sowie die Rückgabe der Kaution ebenfalls obligatorisch. 

Andererseits unterliegen die Hersteller und Importeure sowie die innergemeinschaftlichen Erwerber (so genannte Introducer) von Getränken in solchen Verpackungen auf dem polnischen Markt anderen rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen. 

Insbesondere ist eine solche Unternehmensgruppe verpflichtet, eine Vereinbarung mit einer oder mehreren so genannten repräsentativen Einrichtungen zu schließen, um die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertriebs von Mehrwegverpackungen und die Abrechnung des Pfandes für angenommene Verpackungen sicherzustellen. Ebenfalls erforderlich ist eine diesbezügliche Eintragung oder Aktualisierung des BDO-Eintrags ist. 

Darüber hinaus werden die einführenden Unternehmen verpflichtet sein, entsprechende Aufzeichnungen für MwSt-Zwecke zu führen, um die steuerlichen Verpflichtungen in der SAF-T-Datei korrekt auszuweisen. 

Auch kleinere Einzelhändler, die unter das Pfandsystem fallende Getränkeverpackungen in ihrem Angebot haben, sollten Verpflichtungen wie die Unterzeichnung eines Vertrags mit einer repräsentativen Einrichtung und die Erfüllung anderer Pflichten nicht aus den Augen verlieren. 



Kontakt

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Adrian Maczura

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

+48 606 640 095

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