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Bis zum 31. August kann ein Anspruch auf Abkauf eines Erbnießbrauchrechts geltend gemacht werden. Verpassen Sie diese Frist nicht!

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​​​​​​​​​​Damian Dobosz

12. August 2024


Am 31. August läuft die Frist für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Abkauf eines Erbnießbrauchrechts ab: Der Antrag auf Abkauf eines Erbnießbrauchrechts von der Staatskasse kann nur bis zu diesem Tag gestellt werden. Verpassen Sie diese Frist nicht!

Anforderungen


Das geltende Gesetz über die Immobilienwirtschaft ermöglicht es den Erbnießbrauchern, den Verkauf von Grundstücken an sie zu verlangen. 

Das Gesetz legt auch Voraussetzungen fest, die verhindern, dass die Erbnießbraucher den Verkauf von Grundstücken verlangen können. Es handelt sich dabei u.a. um folgende Situationen: 

  • das Grundstück wurde nach dem 31. Dezember 1997 zum Erbnießbrauch überlassen
  • oder das Grundstück ist nicht bebaut. 

Es muss also jeweils geprüft werden, ob der Erbnießbraucher berechtigt ist, den Verkauf zu verlangen. 
Die Möglichkeit, den Verkauf eines Grundstücks zu verlangen, ist vor allem für Unternehmer, die Erbnießbraucher sind, von Bedeutung. Für Wohnzwecke genutzte Grundstücke waren nämlich auf der Grundlage früherer Rechtsakte Gegenstand der Umwandlung von Erbnießbrauch in Eigentum. 

Ermittlung des Grundstückspreises


Der Grundstückspreis wird nach den Grundsätzen des Gesetzes über die Immobilienwirtschaft bestimmt. Der Preis wird als Produkt des bisherigen Prozentsatzes der Jahresgebühr für den Erbnießbrauch und des Wertes des Grundstücks berechnet und mit 20 multipliziert. Der Grundstückspreis kann auch in Raten beglichen werden. Der o.g. Multiplikator kann höher sein, je nachdem, ob: 

  • das Grundstück für gewerbliche Zwecke genutzt wird,
  • Eigentümer des Grundstücks der Staat ist,
  • Eigentümer des Grundstücks eine Gebietskörperschaft ist, 
  • die Zahlung einmalig oder in Raten erfolgen soll.   

Fristen


Der Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrags über ein Grundstück in Erbnießbrauch kann innerhalb eines Jahres seit dem 31. August 2023 (d.h. bis zum 31. August 2024) geltend gemacht werden. 

Wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben, so können Sie sich gerne an unsere Experten wenden​.

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Damian Dobosz

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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