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Pillar 2 – Offenlegungen im Jahresabschluss für 2025

Die erste Berichterstattung über die Ergänzungssteuer für 2025 wird erst 2027 erfolgen. Die Informationen über Höhe der potentiellen globalen Steuer, der inländischen Steuer und der Sekundärergänzungssteuer werden jedoch bereit im Jahresabschluss für 2025 offengelegt werden müssen.


Wichtig ist, dass der Wirtschaftsprüfer diese Angaben bereits bei der Jahresabschlussprüfung erwarten wird. Um die erforderlichen Offenlegungen vornehmen zu können, muss die Gesellschaft wissen:

  • ob sie zu einer Gruppe gehört, die unter die Bestimmungen von Pillar II fällt;
  • welcher Mechanismus zur Erhebung der Ergänzungssteuer in Polen anwendbar sein kann;
  • ob sie temporäre Safe Harbours oder andere Befreiungen genießen kann;
  • wenn nicht – wie hoch der potentielle Steuerbetrag sein könnte.​

Gerne unterstützen wir Sie bei folgenden Handlungen:


  • Sammlung von Gruppendaten;
  • Beurteilung der Anwendbarkeit von Befreiungen und Safe Harbours;
  • Durchführung von lokalen Simulationen der Ergänzungssteuer;
  • Unterstützung bei der Abfassung angemessener Offenlegungen im Jahresabschluss.

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen mit uns in Verbindung setzen.​


Autorin: Dorota Białas

11. Dezember 2025


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Dorota Białas

Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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