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Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Immobiliensteuer

PrintMailRate-it

​​​​​​Jakub Wajs

16. Juli 2025


Die Infrastruktur für Elektromobilität hält immer mehr Einzug in die polnischen Straßen, Bahnhöfe, Parkhäuser, Wohnungen und Unternehmen. Objekte, die Teil dieser Infrastruktur sind, haben in der Regel einen erheblichen Wert, so dass die Aussicht, sie zu besteuern, für die Gemeinden verlockend ist. Dies gilt umso mehr, als die Unklarheit der Vorschriften, sowohl bei der früheren als auch bei der aktuellen Rechtslage, beiden Seiten Raum für Argumente gibt.


Die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zeigt eine Tendenz zur Auslegung der Rechtsvorschriften zugunsten der Steuerpflichtigen in Bezug auf Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Nach dem letzten Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Łódź ist jedoch offensichtlich, dass die Angelegenheit noch nicht endgültig geklärt ist und wir mit einer Reihe weiterer Streitigkeiten rechnen können.

Für Steuerpflichtige günstige Urteile


Werfen wir einen Blick auf einige der neuesten positiven Urteile:

  • Im Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts Poznań vom 16. Januar 2025, Az. I SA/Po 428/24, stellte das Gericht fest, dass Ladestationen für Elektrofahrzeuge kein Bauwerk darstellen, da sie weder direkt im Katalog der Bauwerke aufgeführt sind, noch ihnen eine Verbindung zu einem Bauobjekt zugeschrieben werden kann, weswegen keine bestimmungsgemäße Nutzung des Objekts gewährleistet ist. Da sie über ein Fundament verfügen, war das Gericht nicht der Meinung, dass sie als freistehende technische Anlagen zu betrachten sind;
  • Zu ähnlichen Schlussfolgerungen gelangte das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Szczecin in seinem Urteil vom 29. Januar 2025, Az. I SA/Sz 472/24, in dem es die Möglichkeit einer Bezugnahme auf das Gesetz über Elektromobilität und alternative Kraftstoffe bei der Definierung eines Bauwerks als Gegenstand der Immobiliensteuer in Frage stellte;
  • Ganz ähnlich äußerte sich das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Gleiwitz am 20. März 2025, Az. I SA/Gl 858/24.

Ungünstiges Urteil


Es mag daher überraschen, dass die obige Argumentation vom Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Łódź in seinem Urteil vom 8. Juli 2025, Az. I SA/Łd 274/25, nicht geteilt wurde, das feststellte, dass Ladestationen für Elektrofahrzeuge als Bauwerke der Immobiliensteuer unterliegen.

Der Hintergrund des Falles ist interessant, denn im ersten Urteil (I SA/Łd 292/24) hatte das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Łódź entschieden, dass eine Ladestation für Elektrofahrzeuge nicht der Immobiliensteuer unterliegt (mit Ausnahme eines Fundaments oder einer ähnlichen Fläche). Das für den Steuerpflichtigen günstige Urteil wurde von der Steuerbehörde in einer höheren Instanz angefochten, und das Oberverwaltungsgericht (III FSK 1300/24) stellte fest, dass das Woiwodschaftsverwaltungsgericht einen Fehler begangen habe, weil es sich nicht mit der Art und Weise der Einstufung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge als freistehende technische Anlagen befasst habe. 

Bei der erneuten Entscheidung des Falles stellte das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Łódź fest, dass:

  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Baurecht in der Vorschrift über die Anzeigepflicht aufgeführt sind - dies reicht nach Ansicht des Gerichts aus, um die Voraussetzung der Auflistung der Anlage im Baurecht als erfüllt anzusehen;
  • sich die Einstufung des Objekts als freistehend auf die Vorschriften des Gesetzes über Elektromobilität und alternative Kraftstoffe beziehen kann.

Zu beachten ist, dass wir jetzt die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, die von der kurz gefassten mündlichen Begründung abweichen kann, und dass das Urteil selbst nicht rechtskräftig ist. Dennoch sind die Thesen des Gerichts in gewisser Weise umstritten und könnten in einigen Streitfällen eine Änderung der bisher recht einheitlichen Rechtsprechung ankündigen.

Änderungen der Vorschriften ab 2025


Achtung! Alle besprochenen Urteile beziehen sich auf die vor dem Jahr 2025 geltende Rechtslage. 
 
Es ist zu bedenken, dass sich im Jahr 2025 die Vorschriften zur Regelung der Immobiliensteuer wesentlich geändert haben und die genannten Objekte anhand der sich aus den neuen Vorschriften ergebenden Kriterien geprüft werden müssen.

Wenn Sie Investitionen in die Infrastruktur für die Elektromobilität tätigen oder planen, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung. ​

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Jakub Wajs

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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