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Eine wichtige allgemeinverbindliche Auskunft in Sachen Mobile Container und Immobiliensteuer

​Die seit dem 1. Januar 2025 anwendbaren neuen Vorschriften zur Immobiliensteuer  haben sehr schnell praktische Zweifel erweckt. Einige Zweifel betreffen Containeranlagen, die in der Wirtschaft weit verbreitet sind, aber sich für Steuerzwecke nur schwer eindeutig einstufen lassen.


Ist ein Container, der auf einem Grundstück steht und als Büro oder technische Ausstattung genutzt wird, immer noch „mobil“? Oder sollte er – im Licht der neuen Definitionen – als Bauwerk betrachtet und somit mit einem höheren Steuersatz besteuert werden?

Unterschiedliche Antworten auf diese Fragen zeichneten sich bereits in den ersten Monaten der Anwendung der neuen Vorschriften ab. Aus diesem Grund hat das Finanzministerium eine allgemeinverbindliche Auskunft herausgegeben, um zu klären, wie Containeranlagen zu besteuern sind.
Die verbindliche Auskunft darüber, wie die Voraussetzung der dauerhaften Verbindung mit dem Boden im Fall von Containeranlagen gemäß der Rechtslage vom 1. Januar 2025 zu verstehen ist, ist bereits die zweite allgemeine verbindliche Auskunft des FM innerhalb kurzer Zeit – zuvor, am 1. Dezember 2025, wurde eine verbindliche Auskunft betreffend den Begriff von im Zusammenhang mit einer Gewerbetätigkeit genutzten Grundstücken, Gebäuden und Bauten veröffentlicht.

Die wichtigsten Ergebnisse der jüngsten verbindlichen Auskunft: 

  • Das FM weist ausdrücklich darauf hin, dass Containeranlagen in erster Linie als Gebäude einzustufen sind – eine Containeranlage, welche die gesetzlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllt, kann nicht als Bauwerk angesehen werden. 
  • Es wurde betont, dass Containeranlagen in den meisten Fällen nicht dauerhaft mit dem Boden verbunden sind, da so konstruiert wurden, dass sie äußeren Einflüssen (z.B. Wind) aus eigener Kraft standhalten können, ohne dass sie einer zusätzlichen dauerhaften Befestigung bedürfen. In der Praxis bedeutet dies, dass ein großer Teil der Container nicht als Bauwerke besteuert wird.
  • Das FM führte außerdem konkrete Beispiele für eine dauerhafte Verbindung mit dem Boden an, die für die Besteuerung als Bauwerk ausschlaggebend sein können – einschließlich der Verwendung von Bodenankern, Bodenbolzen oder Betonblöcken mit chemischen Befestigungen.

Die verbindliche Auskunft des FM liefert den Steuerpflichtigen echte Argumente, beseitigt jedoch nicht automatisch alle Zweifel. Technische Details, Dokumentation und die Art und Weise der Einrichtung einer Anlage sind nach wie vor von zentraler Bedeutung. Sie sind entscheidend dafür, ob ein Container der Besteuerung unterliegt und ob die Steuer nach seiner Fläche oder nach seinem Wert zu berechnen ist.

Für viele Unternehmen ist das der Zeitpunkt, zu dem es sich lohnt, zu überprüfen, wie sie diese Frage behandeln wollen. Wenn Sie wissen möchten, wie sich der neue Ansatz des FM auf Ihre konkrete Situation auswirkt, wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten​.

Autorin​: Maria Wośkowiak-Adamczyk
8. Januar 2026

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Jakub Wajs

Attorney at law (Polen), Tax adviser (Polen)

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