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Der Entwurf eines Deregulierungsgesetzes wurde dem Sejm zugeleitet – wesentliche Änderungen für Gesellschaften und Manager

​​​​​​Maciej Ogórek 

10. Juli 2025 


Der Regierungsentwurf des Gesetzes sieht einige Änderungen in drei Rechtsakten vor: im Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften, im Gesetz über die Haftung kollektiver Rechtsträger und im Gesetz über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.  


Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • das Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften: Es soll den Gerichten ermöglicht werden, auch Personen, die wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilt wurden, von dem Verbot der Ausübung von Funktionen in Gesellschaften zu befreien – bisher war dies nur bei fahrlässig begangenen Taten möglich. Geändert wurde auch Art. 586, aus dem die Freiheitsstrafe für Unterlassung der Stellung des Insolvenzantrags gestrichen wurde – nunmehr soll lediglich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsbeschränkungsstrafe verhängt werden.
  • das Gesetz über die Haftung kollektiver Rechtsträger: Es wurde ein neuer Verfahrensmodus eingeführt, bei dem der kollektive Rechtsträger sich in Absprache mit dem Staatsanwalt freiwillig einer Strafe unterwerfen kann, ohne dass es hierfür der vorherigen Verurteilung einer natürlichen Person bedürfte. 
  • das Gesetz über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung der Informationspflichten gegenüber dem Generalinspektor für Finanzinformationen (GIIF) wurde aufgehoben – statt dessen wurde eine Bußgeld von bis zu 1 Mio. PLN eingeführt. Das Ziel ist es, die Haftung weniger formal zu gestalten und mehrstufige Sanktionen gegenüber Arbeitnehmern zu vermeiden.

Das Gesetz soll 14 Tage nach Bekanntgabe in Kraft treten. Nach Meinung der Regierung werden die vorgeschlagenen Änderungen zu einer Entlastung der Justiz, zur rationaleren Gestaltung von Sanktionen sowie zu einer besseren Organisationskultur in Unternehmen beitragen.

Falls Sie Fragen haben oder der Bedarf bestehen sollte, den Einfluss der neuen Vorschriften auf Ihre Geschäftstätigkeit zu besprechen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren Experten auf – wir werden Ihnen gerne helfen, die beste Lösung zu finden.

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Maciej Ogórek

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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