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Weitgehende Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​Maciej Ogórek​​

4. März 2025


Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf eines ersten Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Entwurf sieht wesent-liche Änderungen bei den Berichterstattungsgrundsätzen auf der Grundlage der CSRD, der EU-Taxonomie sowie der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vor.

Wichtigste Prämissen des Vereinfachungspakets


  1. Einschränkung des Anwenderkreises der CSRD: In Zukunft sollen zur Berichter-stattung gemäß der CSRD ausschließlich Gesellschaften verpflichtet sein, die über 1 000 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Nettojahresumsatz von mindestens 50 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. EUR aufweisen;
  2. Einschränkung des  Anwenderkreises der EU-Taxonomie: Unternehmen, die we-niger als 1 000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Nettojahresumsatz von unter 450 Mio. EUR aufweisen, sollen von der nach der EU-Taxonomie vorgesehenen Berichtspflicht befreit werden;
  3. Zeitliche Verschiebung und Einschränkung der Berichtspflichten: Die Fristen für die erste Berichterstattung sollen um zwei Jahre bis 2027 verschoben werden.  Die sektorspezifischen Standards sollen entfallen und das erste Set der ESRS soll grundlegend überarbeitet werden;
  4. Einschränkung der zu berichtenden Informationen entlang der Wertschöpfungs-kette: Die unmittelbar Bericht erstattenden Unternehmen werden von Unter-nehmen in ihrer Wertschöpfungskette keine ESG-Informationen verlangen kön-nen, die über den im freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstat-tung durch die Europäische Kommission festgelegten Umfang hinausgehen.  Dieser Standard wird das Limit der Informationen darstellen, die die unmittelbar Bericht erstattenden Unternehmen verlangen können;
  5. Einschränkung der Pflicht zur Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die Bestätigung durch Abschlussprüfer soll letztlich weiterhin auf der Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit  (engl. limited assurance) basieren und nicht auf der Erlangung einer hinreichenden Prüfungssicherheit (engl. reasonable as-surance);
  6. Einschränkung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der CSDDD: Die Sorgfalts-pflichten  sollen ausschließlich gegenüber den direkten Geschäftspartnern gel-ten, und nicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette.​

Bedeutung der obigen Änderungen für Unternehmen


Die regulatorischen Änderungen sind noch nicht in Kraft getreten und der Entwurf des Omnibus-Pakets muss noch das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Die Prämissen des Entwurfs deuten auf eine merkliche Verringerung der Berichterstat-tungspflichten hin. Obwohl viele Unternehmen von den Berichterstattungspflichten be-freit werden, bleibt die Nachhaltigkeit ein wichtiger strategischer Faktor, der langfristige Vorteile bringen kann. 

Wenn Sie Fragen zu den bevorstehenden Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichter-stattung haben, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung​, um zu erfahren, welchen Ein-fluss diese Regelungen auf Ihr Unternehmen haben und wie Sie sich auf die bevorste-henden Änderungen vorbereiten können.

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