Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Outplacement ab 1. Juni 2025

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Michał Majnusz

17. Juni 2025


Am 1. Juni 2025 trat das neue Gesetz über den Arbeitsmarkt und die Arbeitsvermittlungen in Kraft, das das Gesetz über die Förderung der Beschäftigung und über die Institutionen des Arbeitsmarktes ersetzt. In diesem Zusammenhang ist das Augenmerk auf die Frage des Outplacements zu richten.

Was ist Outplacement?


Outplacement liegt vor, wenn innerhalb von drei Monaten mindestens 50 Arbeitnehmer entlassen werden.

Was sieht das neue Gesetz vor? 


Ziel und Zweck der neuen Rechtsvorschriften ist es, den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen, dass sie während des Personalabbaus die entlassenen Arbeitnehmer aktiver unterstützen, insbesondere bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.

Nach dem neuen Gesetz sind Arbeitgeber ab dem 1. Juni 2025 verpflichtet, mit dem Arbeitsamt den Umfang und die Formen der Unterstützung für entlassene Arbeitnehmer zu vereinbaren, und zwar in Form von:

  • Arbeitsvermittlung, 
  • Berufsberatung, 
  • Schulungen, um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu bestätigen und um Dokumente zu erhalten, die den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten bestätigen.

Die Unterstützung wird in Form eines Programms gewährt und kann von Arbeitgebern, von Arbeitgebern und Behörden oder auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Organisationen und juristischen Personen unter Beteiligung des Arbeitgebers finanziert werden. Die Dauer des Programms beträgt 6 Monate nach Auflösung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses.

Im Rahmen des Programms können Arbeitgeber auf Antrag der Arbeitnehmer das Schulungsgeld für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten finanzieren. Außerdem ist es möglich, Arbeitnehmer auch zu einer einmaligen, vom Kreisarbeitsamt (poln. Powiatowy Urząd Pracy, Abk. PUP) organisierten und finanzierten Schulung zu überwiesen, während der die Arbeitnehmer Anspruch auf Unterstützung im Bereich der Berufsberatung haben. Für die Dauer der Schulung steht den Arbeitnehmern ein Schulungsgeld in Höhe ihrer Vergütung zu, das wie die Vergütung für die Zeit des Erholungsurlaubs ermittelt wird, jedoch nicht höher sein darf als 200% der Mindestvergütung.

Unterstützung für Arbeitnehmer – Folgen für Arbeitgeber


Einerseits stärken die neuen Vorschriften die Position der entlassenen Arbeitnehmer, indem sie ihnen zusätzliche Hilfe sicherstellen, die darauf abzielt, die negativen Folgen des Verlusts der Arbeit zu minimieren. Andererseits bringen sie neue Pflichten für Arbeitgeber mit sich, die über das standardmäßige Verfahren zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitnehmern hinausgehen. Sie verursachen auch zusätzliche Kosten und Ausgaben wegen der Entlassung von Arbeitnehmern. 

Arbeitgeber, die ein Outplacement planen, sollten daher in ihren Entlassungsplänen sicherstellen, dass sie die über die erforderlichen Mittel für die Durchführung des gesamten Verfahrens verfügen. 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Auslegung der Vorschriften über das Outplacement? Kontaktieren Sie uns – unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung​​.

Kontakt

Contact Person Picture

Michał Majnusz

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

+48 882 786 777

Anfrage senden



Deutschland Weltweit Search Menu