Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Geschlechtsneutrale Berufsbezeichnungen und transparente Einstellungsverfahren – neue Pflichten und Herausforderungen für Arbeitgeber

​​​​​​​​​​​​​​Katarzyna Kołodziej

5. November 2025


Welche Informationen über die Vergütung muss der Arbeitgeber im Einstellungsverfahren offen legen?

Schon am 24. Dezember 2025 wird eine Novelle des Arbeitsgesetzbuches in Kraft treten. Lt. Art. 183ca muss der Arbeitgeber den Bewerber über das Niveau der Vergütung auf der angebotenen Stelle informieren. Dabei kann es sich um das konkrete Anfangsgehalt handeln, aber auch um eine Gehaltsspanne. Es ist wichtig, dass die Vergütung auf der Grundlage objektiver und neutraler Kriterien, insbesondere im Hinblick auf das Geschlecht, festgelegt wird.

Wenn der Arbeitgeber einem Tarifvertrag unterliegt oder eine Vergütungsordnung bei ihm gilt, werden die Bewerber außerdem bereits während des Einstellungsprozesses mit den einschlägigen Bestimmungen vertraut gemacht. 

Der Arbeitgeber muss die o.g. Informationen in Papierform oder auf elektronischem Wege in die Stellenanzeige aufnehmen, und zwar vor dem Bewerbungsgespräch oder - spätestens - vor der Begründung des Arbeitsverhältnisses. Wichtig ist, den Bewerbern um eine Arbeitsstelle die Möglichkeit bewusster und transparenter Verhandlungen zu eröffnen.

Dagegen wird der Arbeitgeber von den Bewerbern keine Informationen über ihr Entgelt im Rahmen des aktuellen und der vorigen Arbeitsverhältnisse verlangen dürfen.

Wie muss der Arbeitgeber die Stellenbezeichnungen geschlechtsneutral formulieren?


Mehr noch: Ab dem 24.12.2025 wird der Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass die Stellenanzeigen und die Berufsbezeichnungen geschlechtsneutral sind und das Einstellungsverfahren auf eine Weise durchgeführt wird, die nicht diskriminierend ist.

Die geschlechtsneutrale Formulierung von Stellenanzeigen erfordert, dass bei der Stellenbeschreibung, die den voraussichtlichen Umfang der Verantwortung und der Pflichten beinhaltet, keine Formen verwendet werden, die auf das Geschlecht des Bewerbers Bezug nehmen.

Eine weitere empfehlenswerte Praxis, die sich aus der Anwendung geschlechtsneutraler Berufsbezeichnungen in Stellenanzeigen ergibt, wird in der Anpassung der Stellenbezeichnungen in Arbeitsordnungen, Vergütungsordnungen und Tarifverträgen bestehen. 

Richtlinie 2023/970 zu Transparenz und Gleichheit beim Entgelt


Die Novelle fügt sich in einen breiteren EU-Kontext ein. Das Gesetz führt einige Pflichten ein, die in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates1  vorgesehen sind, und bezweckt Folgendes:

  • die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Entgeltgefälles; 
  • die Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit;
  • die Beseitigung der Entgeltdiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor durch Verbesserung der Entgelttransparenz.

Die EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Polen, müssen die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen. Im Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik wird derzeit an einem umfassenden Entwurf zur Umsetzung der EU-Vorschriften gearbeitet.

Erfahren Sie mehr über die EU-Richtlinie: Entgelttransparenz-Richtlinie »

Was sind die Folgen für Ihr Unternehmen?

Wollen Sie Ihre Bewerbungsverfahren an die kommenden Änderungen der Vorschriften anpassen? Denken Sie darüber nach, wie Sie Stellenbeschreibungen geschlechtsneutral formulieren können? Haben Sie sonstige Fragen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung​.

1 Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen

Kontakt

Contact Person Picture

Katarzyna Kołodziej

Attorney at law (Polen), LL.M. (Heidelberg)

Senior Associate

Anfrage senden

Profil

​​
Deutschland Weltweit Search Menu