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Novellierung des Arbeitsgesetzbuches – Entgelttransparenz bei der Rekrutierung von Arbeitnehmern

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​​​​​​Katarzyna Kołodziej

15. Mai 2025​

Am vergangenen Freitag, dem 9. Mai 2025, verabschiedete der polnische Sejm ein Gesetz zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches. Ziel und Zweck der Novelle ist die Einführung des Grundsatzes der Entgelttransparenz bei der Rekrutierung von Arbeitnehmern.

Änderungen im Arbeitsgesetzbuch – Neues für Arbeitgeber


Im Zuge der Novelle wurde vor allem Art. 1833ca in das Arbeitsgesetzbuch eingeführt. Nun werden Arbeitgeber den Bewerbern Informationen über das Entgelt in der betreffenden Stelle geben müssen. Dabei kann es sich um einen konkreten Betrag oder um eine objektiv und geschlechtsneutral festgelegte Gehaltsspanne handeln.

Zu beachten ist, dass die Legaldefinition des Entgelts gemäß den geltenden Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches  sehr weit ist und nicht nur alle Bestandteile des Entgelts, unabhängig von deren Bezeichnung oder Charakter umfasst, sondern auch andere mit der Arbeit verbundene Leistungen, die den Arbeitnehmern als Geldleistung oder in anderer Form gewährt werden. 

Außerdem werden, wenn der Arbeitgeber unter einen Tarifvertrag fällt oder bei ihm eine Arbeitsordnung gilt, Personen, die sich für die Arbeit auf einer bestimmten Stelle bewerben, berechtigt sein, Informationen über die entsprechenden Bestimmungen des Tarifvertrags oder der Arbeitsordnung zu erhalten.

Art und Weise sowie Zeitpunkt der Mitteilung der Informationen an die Bewerber


Arbeitgeber werden die o.g. Informationen mit ausreichendem Vorlauf in Papier- oder elektronischer Form mitteilen müssen, um den Bewerbern bewusste und transparente Verhandlungen zu gewährleistenen. 

Die Novelle sieht folgende Zeitpunkte vor, zu denen der Arbeitgeber die Bewerber über die o.g. Aspekte informieren muss:

  1. in der Stellenanzeige;
  2. vor dem Bewerbungsgespräch – wenn der Arbeitgeber keine Stellenanzeige aufgegeben hat oder die Stellenanzeige diese Informationen nicht enthält;
  3. vor der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses – wenn der Arbeitgeber die o.g. Bedingungen nicht erfüllt hat.

Außerdem wird der Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass die Stellenanzeigen und die Stellenbezeichnungen geschlechtsneutral sind und die Rekrutierung auf eine Weise durchgeführt wird, die nicht diskriminierend ist.

Darüber hinaus wird der Arbeitgeber von den Bewerbern keine Informationen über ihr Entgelt im Rahmen des aktuellen und der vorigen Arbeitsverhältnisse erlangen können.

Das Gesetz wurde dem Senat zugeleitet und soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens 6 Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten.

Die EU-Richtlinie – ein Schritt in Richtung gleichen Entgelts


Mit dem Gesetz werden einige Pflichten eingeführt, die in der Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen vorgesehen sind. 

 Ziel und Zweck der Richtlinie ist:

  • die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Entgeltgefälles; 
  • die Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit;
  • die Beseitigung der Entgeltdiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor durch Verbesserung der Entgelttransparenz.

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 einzuführen. Das Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf der Regierung zur Umsetzung der Richtlinie in die polnische Rechtsordnung.

Wenn Sie überlegen, wie sich die Novelle des Arbeitsgesetzbuches sowie die Richtlinie über den Grundsatz des gleichen Entgelts und über die Entgelttransparenz auf Ihre Tätigkeit auswirken kann, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung​. Im Bereich des Arbeitsrecht unterstützen wir Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen.
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