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SENT – Neue Warenkategorien werden vom System erfasst

PrintMailRate-it

​Tadeusz Piekłowski

24. April 2023


Am 20. April 2023 wurde im polnischen Gesetzblatt eine Verordnung veröffentlicht, auf deren Grundlage neue Warenkategorien vom System zur Elektronischen Überwachung der Beförderung von Waren (poln. Abk. SENT) erfasst werden.

Gemäß der Verordnung wird die Einfuhr nach oder die Durchfuhr durch Polen von Waren wie:

  1. Getreide, wenn die Bruttomasse der Sendung 500 kg überschreitet, 
  2. Eiern, wenn ihre Anzahl in der Sendung 900 Stück überschreitet, 
  3. Geflügelfleisch, wenn die Bruttomasse der Sendung 250 kg überschreitet, 
  4. Bienenprodukten, wenn die Bruttomasse der Sendung 10 kg überschreitet 

– unter das System zur Elektronischen Überwachung der Beförderung von Waren fallen. 

In der Begründung des Entwurfs wurde darauf hingewiesen, dass die Verordnung Einfluss auf die Tätigkeit von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen hat, was die Meldung der Beförderung der gelisteten Waren im SENT-System und die Übermittlung der Geolokalisierungsdaten der Transportmittel, die diese Waren befördern, betrifft.

Auf die Beförderung von Waren, die vor dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung begann, finden die bisherigen Vorschriften Anwendung. 

Bitte beachten Sie, dass jeder, der sog. sensible Waren versendet, empfängt oder befördert oder mit Heizstoffen handelt, verpflichtet ist, den Transport im elektronischen SENT-Register zu melden und dieses auszufüllen und zu aktualisieren. Werden die Waren nicht im System gemeldet oder werden Informationen angegeben, die nicht mit dem Sachverhalt übereinstimmen, drohen empfindliche Geldstrafen. 


Wenn Sie nicht wissen, wie die Beförderung im SENT-System zu melden ist, oder Fragen zur Beförderung von sensiblen Waren haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir erbringen komplexe Dienstleistungen im Bereich der Erfüllung der Pflichten, die sich aus dem Handel mit sensiblen Waren ergeben. 

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Tadeusz Piekłowski

Zollagent (Polen)

Senior Associate

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