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Wiederverkaufspreismethode – Erläuterungen des Finanzministeriums

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​Paulina Gwiazdowicz

17. April 2023


Im März 2023 erschienen die Erläuterungen des Finanzministeriums zur Anwendung einer der fünf grundlegenden Methoden zur Überprüfung der Verrechnungspreise – der Wiederverkaufspreismethode.

Diese Methode wird vor allem bei Warenverkehr zwischen verbundenen Unternehmen angewandt, von denen eines der Hersteller und das zweite der Vertreiber ist (bzw. zwischen verbundenen Vertreibern). 

Die Erläuterungen berücksichtigen die Empfehlungen des Verrechnungspreisforums vom 3. März 2020 im Bereich der Beschreibung der Wiederverkaufspreismethode sowie die Anmerkungen, die im Rahmen der durchgeführten steuerlichen Konsultationen geäußert wurden. Nachstehend stellen wir die wichtigsten Punkte und Schlussfolgerungen aus diesen Erläuterungen dar.


Allgemeines



ZEITLICHER


Die Erläuterungen des Finanzministeriums zur Wiederverkaufspreismethode finden auf kontrollierte Geschäfte Anwendung, die nach dem 31. Dezember 2018 durchgeführt werden.


CHARAKTER


Die vom Finanzministerium erteilten steuerlichen Erläuterungen stellen keine Rechtsquelle dar und sind für die Finanzämter nicht unmittelbar bindend.


SCHUTZ

Die Anwendung der vom Finanzministerium erlassenen Erläuterungen durch die Steuerpflichtigen führt dazu, dass sie gemäß dem in der Abgabenordnung enthaltenen Grundsatz der Unschädlichkeit geschützt sind.


ZIEL

Das Finanzministerium erteilt die Erläuterungen von Amts wegen, um die Anwendung des Rechts durch die Steuerbehörden zu vereinheitlichen. Die gegenständlichen Erläuterungen beziehen sich auf das einheitliche Verständnis und die Anwendung der Wiederverkaufspreismethode im Rahmen von erstellten Verrechnungspreisanalysen.

Anwendungsbereich der Methode


Die Wiederverkaufspreismethode besteht in der Kalkulation des Einkaufspreises der Ware oder der Dienstleistung bei einem verbundenen Unternehmen durch Herabsetzung des Preises für den Verkauf dieser Ware bzw. Dienstleistung an ein unabhängiges Unternehmen um die Wiederverkaufsmarge.



UU – unabhängiges Unternehmen
VU – verbundenes Unternehmen


Die Wiederverkaufsmarge muss dem wiederverkaufenden Unternehmen die Deckung seiner Einzel- und Gemeinkosten i.Z.m. mit dem Weiterverkauf des Gegenstandes des kontrollierten Geschäfts sowie einen Gewinn entsprechend den von diesem Unternehmen ausgeübten Funktionen, eingesetzten Aktiva und getragenen Risiken sichern. 


* Die dargestellten Umlageschlüssel sind Beispiele und stellen keinen abgeschlossenen Katalog der unter den jeweiligen Umständen potenziell anwendbaren Umschlageschlüssel dar.


Im Rahmen der Wiederverkaufspreismethode kann eine breite Palette von Finanzkennzahlen beim Ausfüllen des TPR-Formulars verwendet werden. Die Kennzahl, die bei der gegenständlichen Methode als optimal eingestuft werden kann, ist die Kennzahl für die Bruttomarge aus dem Weiterverkauf. Diese findet unabhängig von der Variante der GuV-Rechnung der jeweiligen Gesellschaft Anwendung und wird nach folgender Formel berechnet: 



Zu den wichtigsten Aspekten der veröffentlichten Erläuterungen kann Folgendes gerechnet werden:



Es ist auf die häufigsten Fehler zu achten, die bei der Anwendung der Wiederverkaufspreismethode auftreten und zu denen folgende gerechnet werden können:

  • Nichtberücksichtigung von Faktoren, die sich auf die erzielte Marge auswirken d.h. eingesetzte Aktiva, getragenes Risiko und ausgeübte Funktionen;
  • Keine Vornahme von Korrekturen der Vergleichbarkeit, die Unterschiede eliminieren, die sich auf die Marge auswirken;
  • Vergleich von Geschäften, die von Unternehmen mit einem anderen Funktionsprofil bzw. von Unternehmen, die auf anderen Märkten oder in einem anderen geographischen Bereich tätig sind, durchgeführt werden.

Rödl & Partner erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich der mit Verrechnungspreisen verbundenen Pflichten. Sollten Sie zusätzliche Informationen oder Unterstützung bei der Erstellung des TPR-Vordrucks benötigen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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