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Verrechnungspreisdokumentation – die Fristen rücken näher

PrintMailRate-it

 

Mateusz Zapalski

26. November 2021

 

Steuerpflichtige, die zur Erstellung einer lokalen Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind und deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, müssen bis zum 31. Dezember 2021 die Verrechnungspreisinformation (TPR-Formular) und eine Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation abgeben.


Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation

In der Erklärung über die Erstellung des Local File erklärt das verbundene Unternehmen, dass:

  • es das Local File erstellt hat;
  • die Verrechnungspreise für kontrollierte Geschäfte, über die das Local File zu erstellen ist, zu Bedingungen festgelegt werden, die auch nicht verbundene Unternehmen vereinbaren würden.

 

Die Erklärung über die Erstellung der landesspezifischen Dokumentation der Verrechnungspreise unterzeichnet mit einer elektronischen Signatur:

  • eine natürlichen Person – im Falle eines verbundenen Unternehmens, das eine natürliche Person ist;
  • eine Person, die zur Vertretung der Niederlassung berechtigt ist – im Falle eines verbundenen Unternehmens, das ein ausländischer Unternehmer ist und eine Niederlassung in Polen besitzt;
  • eine vertretungsberechtigte Person – bei sonstigen verbundenen Unternehmen.

Die unterzeichnete Erklärung wird von einer Person mittels der Plattform ePUAP verschickt – einem Geschäftsführer oder einer anderen Person, die zum Handeln im Namen der Gesellschaft berechtigt ist. Es wird empfohlen, die Erklärung über das Konto (Profil) eines Unternehmens zu senden und nicht über das Privatkonto der Person, die die Erklärung abgibt. Das Konto eines Unternehmens kann von jedem Mitarbeiter des Unternehmens erstellt werden, der über ein vertrauenswürdiges Profil verfügt und das Recht hat, in dieser Hinsicht zu handeln.


TPR-Formular

Die Verrechnungspreisinformation wird nur in elektronischer Form erstellt und dem Leiter der Landesfinanzverwaltung vorgelegt. Das TPR-Formular kann von einem Bevollmächtigten unterzeichnet werden, der berechtigt ist, elektronische Erklärungen (UPL-1) zu unterzeichnen. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, in der Verrechnungspreisinformation Daten über kontrollierte Geschäfte darzustellen, deren Werte im Geschäftsjahr die gesetzlichen Schwellenwerte (10 Mio. PLN für Waren- und Finanzgeschäfte und 2 Mio. PLN für Dienstleistungen und andere Geschäfte) überschritten haben.


Das TPR-Formular muss auch von Unternehmen eingereicht werden, die gemäß Art. 11n des Körperschaftsteuergesetzes von der Pflicht zur Erstellung einer lokalen Verrechnungspreisdokumentation befreit sind (vor allem Unternehmen, die kontrollierte Geschäfte mit inländischen Unternehmen durchführen, die keine steuerlichen Verluste aufweisen, nicht in einer Sonderwirtschaftszone tätig sind und die Befreiungen nicht in Anspruch nahmen, die bei der Unterstützung neuer Investitionen gewährt werden).

 

 

 

Inhalt des TPR-Formulars

Das TPR-Formular beinhaltet folgende detaillierte Informationen:

  • Zweck der Abgabe der Information und Zeitraum, für den sie abgegeben wird;
  • Identifikationsangaben des Unternehmens, das das TPR-Formular abgibt, sowie des Unternehmens, für das die betreffende Information abgegeben wird;
  • Rentabilitätskennzahlen des Unternehmens, für das die Information abgegeben wird;
  • Daten über verbundene Unternehmen und kontrollierte Geschäfte mit ihnen, wie z. B.: Art der abgeschlossenen Geschäfte, Verzinsung (bei Finanzgeschäften), Ergebnis aus einem betreffenden kontrollierten Geschäft;
  • Daten über die Methode zur Überprüfung der Verrechnungspreise, wie z. B.: Art der Methode, Art des durchgeführten Vergleichs (intern/extern), Art der vom Steuerpflichtigen bei der Überprüfung des Preises angewandten Rentabilitätskennzahl, Ergebnis der Verrechnungspreisanalyse.

Die Informationen auf dem TPR-Formular müssen mit den Daten aus der Verrechnungspreisanalyse des Steuerpflichtigen (Benchmark) übereinstimmen.


Sanktionen für die Nichterfüllung der Pflichten

Die nicht fristgemäße Einreichung der Verrechnungspreisinformationen und der Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation zieht (neben der Möglichkeit, dass die Behörde dem Steuerpflichtigen eine zusätzliche Steuerschuld in Höhe von 10–30 % der zu niedrig ausgewiesenen Einkünfte oder des zu hoch ausgewiesenen Verlusts auferlegt) schwere finanzstrafrechtliche Sanktionen nach sich.


Wird die Erklärung oder die Information über die Verrechnungspreise nicht, nicht fristgerecht oder wahrheitswidrig abgegeben, kann die Geldstrafe sogar bis zu 720 Tagessätzen betragen. In einem minder schweren Fall kann die Behörde eine Geldstrafe für eine steuerrechtliche Ordnungswidrigkeit auferlegen.

Falls Sie die Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation und die Verrechnungspreisinformation noch nicht abgegeben haben, stehen Ihnen die Experten von Rödl & Partner gerne zur Verfügung. Wir bitten Ihnen unsere Unterstützung bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation und der Erfüllung der Berichtspflichten an.

Kontakt

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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