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Information über die Verrechnungspreise (TPR-Vordruck) – neue Kennzahl seit 2022

PrintMailRate-it

Joanna Tomczak

10. März 2023


Ende Dezember 2022 hat die Mehrheit der Steuerpflichtigen ihre Pflichten im Bereich der Verrechnungspreise für das Jahr 2021 erfüllt. Trotzdem ist es bereits jetzt empfehlenswert, sich auf die Erfüllung der Dokumentations- und Berichterstattungspflichten für das Jahr 2022 vorzubereiten. Dies ist im Hinblick auf die Änderungen der Vorschriften im Bereich der Verrechnungspreise von Bedeutung, die 2022 in Kraft getreten sind. 

Neuer TPR-Vordruck


Gemäß den novellierten Vorschriften werden Steuerpflichtige verpflichtet sein, in der für das Jahr 2022 abzugebenden Information über die Verrechnungspreise (TPR-Vordruck) eine neue Kennzahl zu berechnen und anzugeben – den Anteil der Aufwendungen der betrieblichen Tätigkeit mit verbundenen Unternehmen an den Aufwendungen der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens. 

Diese Pflicht obliegt Rechtsträgern, bei denen es sich nicht um Banken, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen handelt, sowie Kleinst- und Kleinunternehmen. 

Diese Anforderung wird nicht Unternehmen betreffen, die ausschließlich kontrollierte, von der Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation befreite Geschäfte abgeschlossen haben (inländische Geschäfte; Geschäfte, die unter das Advance Pricing Agreements (APA) fallen; Weiterbelastungen und Safe Harbour für Darlehen und Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung).

Herausforderungen und Pflichten 


In der Praxis kann die Berechnung der neuen Kennzahl Steuerpflichtigen große Schwierigkeiten bereiten. Es ist nämlich nicht möglich, sie auf der Grundlage der Angaben aus der Gewinn- und Verlustrechnung zu berechnen, da keine Pflicht besteht, die gesonderten Aufwendungen der betrieblichen Tätigkeit in Aufteilung in verbundene und in unabhängige Unternehmen auszuweisen.

Somit wird es möglich sein, die o.g. Kennzahl auf der Grundlage von gesonderten und internen Erfassungen zu berechnen. Hat der Steuerpflichtige bisher keine Erfassung geführt, die es ermöglichte, die Aufwendungen der betrieblichen Tätigkeit mit verbundenen Unternehmen auszusondern, kann die Berechnung der obigen Kennzahl erschwert und zeitaufwendig sowie manchmal auch unmöglich sein.

Die Frist zur Erstellung des TPR-Vordrucks läuft im November 2023 ab (für Steuerpflichtige, bei denen das Kalenderjahr dem Steuerjahr entspricht). Es ist jedoch empfehlenswert, die internen Systeme und vorhandenen Erfassungen vorher zu überprüfen, um zu bestimmen, ob sie die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Kennzahl ermitteln lassen. In einigen Fällen kann die Aussonderung der entsprechenden Angaben mit großem Arbeitsaufwand verbunden sein. 

Lesen Sie mehr über andere Änderungen bei den Verrechnungspreisen sowie über die Zusammenführung des TPR-Vordrucks und der Erklärung über die Verrechnungspreise auf einem Dokument auf roedl.de »


Rödl & Partner erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich der Verrechnungspreise. Sollten Sie zusätzliche Informationen oder Unterstützung bei der Erstellung des TPR-Vordrucks benötigen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Joanna Tomczak

Tax adviser (Polen)

Senior Associate

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