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Polnische Neuordnung – Änderungen der Vorschriften bezüglich Mehrwertsteuergruppen

PrintMailRate-it

 

Kamila Kmiecik

22. Oktober 2021 ​

 

English version below

 

Der Entwurf der Änderungen der Steuervorschriften im Rahmen der Polnischen Neuordnung bringt wichtige Modifikationen der Regelungen über Organschaften, insbesondere im Hinblick auf das Umsatzsteuergesetz, mit sich. Die neuen Vorschriften sollen ab dem 1. Juli 2022 gelten.


Mehrwertsteuergruppe

Die geplante Novelle führt eine Lösung ein, die Unternehmen, die die gesetzlich bestimmten Anforderungen erfüllen, die gemeinsame Umsatzsteuerabrechnung ermöglicht. So wie in zahlreichen anderen europäischen Staaten stellt die geplante Vereinfachung der Umsatzsteuerabrechnungen innerhalb der Gruppe eine ganz neue rechtliche Konstruktion im polnischen Steuersystem dar.


Infolge dieser Änderung wird die Gruppe als ein einziger Umsatzsteuerpflichtiger behandelt werden, wobei ihre Mitglieder gleichzeitig ihre gesonderte organisatorische und rechtliche Form beibehalten werden. In der Folge wird die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch ein Mitglied der Mehrwertsteuergruppe zugunsten eines externen Unternehmens (das kein Gruppenmitglied ist) als von der ganzen Mehrwertsteuergruppe vorgenommen behandelt. Auch zugunsten der Mehrwertsteuergruppe getätigte Geschäfte werden als zugunsten des ganzen Rechtsträgers getätigt behandelt.


Vorteile

Für die Mitglieder der Mehrwertsteuergruppe können folgende Vorteile genannt werden:

  1. Keine Besteuerung von Geschäften zwischen den Mitgliedern der Mehrwertsteuergruppe;
  2. Möglichkeit des Abzugs eines Vorsteuerguthabens durch die übrigen Mitglieder der Mehrwertsteuergruppe (ein Vorsteuerguthaben kann, wenn es von wenigstens einem Mitglied der Mehrwertsteuergruppe ausgewiesen wird, auch von den übrigen Mitgliedern der Mehrwertsteuergruppe abgerechnet werden);
  3. Möglichkeit der gemeinsamen Erstellung der SAF-T „JPK_VAT“ für die gesamte Mehrwertsteuergruppe;
  4. Keine Pflicht zur Anwendung des Split Payments bei gruppeninternen Geschäften zwischen den Mitgliedern der Mehrwertsteuergruppe.


Bedingungen

Eine solche Lösung kann ausschließlich von Steuerpflichtigen mit Sitz in Polen oder von Steuerpflichtigen, die ihre Tätigkeit über eine in Polen registrierte Niederlassung ausüben, in Anspruch genommen werden, sofern die Mitglieder der Mehrwertsteuergruppe über finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen ausreichend verbunden sind.


Der Gesetzgeber hat die Frage der finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Verbindungen zwischen den Mitgliedern der Mehrwertsteuergruppe detailliert geregelt.


Die Anforderung der finanziellen Verbindung gilt als erfüllt, wenn:

  • einer der Steuerpflichtigen, die Mitglieder einer Mehrwertsteuergruppe sind, unmittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile (Aktien) am gezeichneten Kapital, oder
  • über 50 Prozent der Stimmrechte an den Kontroll-, Entscheidungs- oder Verwaltungsorganen, oder
  • über 50 Prozent des Rechts auf Beteiligung am Gewinn eines jeden der übrigen Steuerpflichtigen, die Mitglieder dieser Gruppe sind, hält.


Eine wirtschaftliche Verbindung liegt vor, wenn das Kerngeschäft der Mitglieder der Mehrwertsteuergruppe denselben Charakter hat oder die Arten der von den Mitgliedern der Mehrwertsteuergruppe ausgeübten Tätigkeit einander ergänzen und voneinander abhängig sind, oder ein Mitglied der Mehrwertsteuergruppe eine Tätigkeit ausübt, die vollumfänglich oder zum großen Teil von den übrigen Mitgliedern der Mehrwertsteuergruppe genutzt wird.


Mit einer organisatorischen Verbindung haben wir es zu tun, wenn die Mitglieder der Mehrwertsteuergruppe unter einer gemeinsamen Leitung handeln oder wenn sie ihre Tätigkeit vollständig oder teilweise in Einvernehmen organisieren.


Die oben genannten Verbindungen müssen während des gesamten Zeitraums bestehen und das betreffende Unternehmen kann Mitglied nur einer Mehrwertsteuergruppe sein, wobei diese Gruppe weder verkleinert noch um neue Mitglieder erweitert werden darf. Bei Änderungen des Sachverhalts oder der Rechtslage, die zu einer Verletzung der Bedingungen führen, verliert die Mehrwertsteuergruppe den Status eines Steuerpflichtigen.


Gründung einer Mehrwertsteuergruppe

Zur Gründung einer Mehrwertsteuergruppe müssen die daran interessierten Unternehmen (welche die o.g. Kriterien erfüllen):

  1. einen Vertrag abschließen, auf dessen Grundlage die Mehrwertsteuergruppe gegründet wird;
  2. einen Vertreter der Mehrwertsteuergruppe benennen;
  3. eine Registrierungsanmeldung und den Vertrag bei dem (für den Vertreter der Mehrwertsteuergruppe) zuständigen Finanzamt einreichen.


Dokumentation von gruppeninternen Geschäften

Die Novelle des Umsatzsteuergesetzes ermöglicht Unternehmen, die Mitglieder einer Mehrwertsteuergruppe sind, die gemeinsame Abrechnung sowie die Führung einer vereinfachten Dokumentation. Gemäß den Annahmen des Entwurfs besteht in Bezug auf gruppeninterne Geschäfte keine Pflicht zur Rechnungsstellung und zur Erstellung einer klassischen Umsatzdokumentation. Dies bedeutet weniger Dokumente und weniger Tätigkeiten, die die Finanzbuchhaltungsabteilungen auszuführen haben werden.


Sollten Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, so setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

 

 

 

 

English version

 

 

Polish Deal – changes in the legislation concerning VAT-consolidated groups


Draft amendments to tax laws as part of the Polish Deal overhaul regulations on tax-consolidated groups, in particular in view of the VAT Act. The new regulations are to apply from 1 July 2022.


VAT-consolidated group


The amended legislation allows joint VAT accounting to entities that meet statutory criteria. Unlike in many European countries, the planned simplified intra-group VAT accounting is a completely new legal device in the Polish tax system.


Under that amendment the group will be treated as one taxpayer for VAT purposes but the individual group entities will retain their separate organisational and legal structure. As a consequence, supplies of goods and services performed by a group entity to an independent (non-group) entity will be considered performed by the entire group. Also when it comes to transactions performed for a VAT group, they will also be considered performed for the entire entity.


What’s in it for you?


Advantages for members of a VAT group include without limitation:

 

  1. transactions made between members of a VAT group will be non-taxable;
  2. the other members of the VAT group will be allowed to deduct the excess of input tax over output tax (in this way, if even one VAT group member entity generates an excess, the other members will be allowed to deduct it, too);
  3. one aggregate JPK_VAT (SAF-T) for the entire group;
  4. entities making up the VAT group will not be obliged to apply the split payment mechanism between them in intra-group transactions.


What conditions must be met?


Only taxpayers having their registered office in Poland or pursuing business activity through a branch office registered in Poland will be eligible as long as the group members have sufficient financial, economic and organisational links.


The lawmakers have described in detail the issue of the “financial, economic and organisational links” between VAT group members.


The financial link requirement will be met if:

 

  • one of the taxpayers being a member of the VAT group holds directly over 50% of shares in the share capital or
  • over 50% of the voting rights in control, decision-making or managing bodies or
  • over 50% of the right to a share in the profits of each of the other taxpayers being members of that group.


When it comes to the “economic link”, it may be said to exist if the core activity of the VAT group members is of the same nature or if the types of business activities pursued by the group members are complementary and interdependent or if a member of the VAT group carries out a business activity from which the other members benefit in full or to a large extent.


“Organisational link” means that the group members should act under common direction or, fully or partially, in concert.


The above links must exist throughout the period. The entity may be a member of just one VAT group which, in turn, must not be either reduced or extended by new members. If the facts and circumstances or the legal status change so that one of the conditions is no longer met, the VAT group will lose the taxpayer status.


How to establish a VAT-consolidated group?


To establish a VAT-consolidated group, the interested entities (meeting the above criteria) must:
1. conclude an agreement to establish a VAT group;
2. appoint a VAT group representative;
3. apply for registration to and file the agreement with the tax office (competent for the group representative).


Documentation of intra-group transactions


The amended VAT Act provides group members with an option account for VAT jointly and keep simplified records. According to the bill, in intra-group transactions, there is no obligation to issue an invoice and document the sale in the traditional way. This means less paperwork and less burden on financial and accounting departments.


If you have any questions about the planned changes, you are welcome to contact Rödl & Partner experts.

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Aleksandra Majnusz

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

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