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Vertragsvorteile beim Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln

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Alicja Szyrner

6. Juni 2022


Das Gesetz über die Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Vertragsvorteilen beim Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen führt bestimmte Verbote für die Lieferanten und Erwerber von Agrar- bzw. Lebensmittelerzeugnissen sowie von Erzeugnissen, die unter Verwendung solcher Erzeugnisse verarbeitet werden, ein. 

Vertragsvorteile


Die betreffende Praxis wird als verboten gelten, wenn sie bei Vorliegen eines Vertragsvorteils angewandt wird. Unter einem Vertragsvorteil versteht man ein erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Parteien. Das Gesetz führt Vermutungen ein, dass diese Situation gegeben ist, wenn die Parteien folgende Umsätze erzielen:


LIEFERANT / ERWERBER
​ERWERBER / LIEFERANT
​unter 2 Mio. EUR
über 2 Mio. EUR
​zwischen 2 Mio. EUR und 10 Mio. EUR
über 10 Mio. EUR
​zwischen 10 Mio. EUR und 50 Mio. EUR
über 50 Mio. EUR
​zwischen 50 Mio. EUR und 150 Mio. EUR
​über 150 Mio. EUR
​zwischen 150 Mio. EUR und 350 Mio. EUR
über 350 Mio. EUR


Verbotene Praktiken


U.a. folgende Praktiken sind verboten:
  • Zahlung nach Ablauf der festgelegten Fristen; 
  • Stornierung einer Bestellung durch den Erwerber weniger als 30 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin für verderbliche Produkte;
  • ungerechtfertigte Kürzung von Forderungen aus der Lieferung von Erzeugnissen nach deren Abnahme durch den Erwerber.

Verantwortlichkeit


Für die Anwendung der beschriebenen Praktiken, auch aus Fahrlässigkeit, kann eine Geldbuße von bis zu 3 Prozent des Umsatzes verhängt werden. Aus diesem Grunde empfehlen wir beim Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen (sowohl als Lieferant als auch als Erwerber), die Geschäftspartner im Hinblick auf das Vorliegen eines Vertragsvorteils sowie die Vertragsbestimmungen und die angewandten Praktiken zu überprüfen.

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.


Rechtsgrundlage:
Gesetz vom 17. November 2021 über die Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Vertragsvorteilen beim Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen.

Kontakt

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Rafał Szymański

Attorney at law (Polen)

Senior Associate

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