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Verschiebung der Pflicht zur Integration von Online-Registrierkassen mit Zahlungsterminalen

PrintMailRate-it

 

Monika Bartosiewicz

22. März 2022 ​

 

Das Finanzministerium hat mitgeteilt, dass es daran arbeitet, die Pflicht der Unternehmer, die Zusammenarbeit von Online-Registrierkassen mit Zahlungsterminalen zu gewährleisten, auf den 1. Januar 2025 zu verschieben.

 

Nach den Voraussetzungen der Polnischen Neuordnung wären die Unternehmer ab dem 1. Juli 2022 verpflichtet, die Zusammenarbeit von Online-Registrierkassen mit Zahlungsterminalen gemäß den technischen Anforderungen für Registrierkassen zu gewährleisten.

 

Die Verschiebung der festgelegten Pflicht auf das Ende des Jahres 2024 bedeutet gleichzeitig, dass in diesem Zeitraum keine Geldstrafen i.H.v. 5.000 PLN gegenüber Unternehmern verhängt werden, wenn sie über nicht-integrierte Geräte verfügen.

 

Im Dialog mit der Geschäftswelt, darunter mit den Vertretern des Marktes für Zahlungsgeräte, arbeitet der Finanzminister an der Festlegung einer Ersatzpflicht zur Mitteilung von Informationen über bargeldlose Zahlungen.

 

Die Pflicht zur Mitteilung der Daten zu bargeldlosen Zahlungen, deren Einführung im Zeitraum der Verschiebung der Integrationspflicht geplant ist, wird ausschließlich Acquirer betreffen.

 

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit den Experten von Rödl & Partner in Verbindung.

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Monika Bartosiewicz

Tax adviser (Polen)

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