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Verschärfung der Haftung kollektiver Rechtsträger – der Gesetzesentwurf ist bereits in Bearbeitung

PrintMailRate-it

​Laura Sopata

12. August 2022


Der Kanzlei des Ministerpräsidenten wurde der Entwurf des Gesetzes über die Haftung kollektiver Rechtsträger für Straftaten vorgelegt.
 
Die ausgearbeitete Novelle soll eine größere Wirksamkeit der rechtlichen Lösungen zur Festlegung der Haftungsgrundsätze gewährleisten und vor allem die Effektivität der Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität steigern. Die vorgeschlagene Regelung ist auch aufgrund der internationalen Verpflichtungen, die u.a. von der Europäischen Union auferlegt werden, von wesentlicher Bedeutung.
 

Hauptrichtungen der geplanten Novelle

  • Einführung der neuen Definition des kollektiven Rechtsträgers;
  • Entfernung der früheren Verurteilung einer natürlichen Person als der Voraussetzung für die Haftung des kollektiven Rechtsträgers (Präjudiz);
  • Möglichkeit der Führung eines Verfahrens gegen den kollektiven Rechtsträger unabhängig vom Verfahren gegen die natürliche Person;
  • Fehlen eines getrennten Ermittlungsverfahrens in der Sache der Haftung des kollektiven Rechtsträgers (die Ermittlungen werden im Rahmen des gegen die natürliche Person geführten Ermittlungsverfahrens vorgenommen);
  • Einführung der Haftung des kollektiven Rechtsträgers für jede Straftat und Finanzstraftat;
  • Verschärfung der Strafen (höhere Schwellen, Verzicht auf die Verbindung der Strafe mit den Einnahmen);
  • Einschränkung des subjektbezogenen Bereiches durch die Herausnahme u.a. der Klein- und der mittleren Unternehmen aus diesem Bereich;
  • Einführung eines Verzeichnisses der Personen, deren Handeln zur Haftung des kollektiven Rechtsträgers führen kann;
  • Genaue Festlegung der Voraussetzungen für die Befreiung des kollektiven Rechtsträgers von der Haftung.
 
Mit den im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Änderungen sollen Regelungen im Hinblick auf den Ausschluss der Haftung des kollektiven Rechtsträgers auf der Grundlage des Handelns gemäß dem in der Gesellschaft eingeführten System zur Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt (Compliance) eingeführt werden.
 
Unsere Experten werden Sie über den Fortschritt der Gesetzgebungsarbeiten auf dem Laufenden halten. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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Łukasz Napiórkowski

Attorney at law (Polen)

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