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Vergünstigung für Robotisierung und vor 2022 gekaufte Anlagegüter

PrintMailRate-it
Joanna Litwińska
26. August 2022

Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine Vergünstigung für Robotisierung. Unternehmer, die einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig sind, können zusätzlich 50% der Betriebsausgaben abziehen, die sie in dem betreffenden Jahr im Rahmen von Investitionen in Robotisierung getragen haben. Die Vergünstigung soll in den Jahren 2022-2026 gelten.
 

Anspruchsbegünstigte

 
Diese Vergünstigung kann sowohl von Klein- als auch von Großunternehmen in Anspruch genommen werden – unabhängig von der Branche. Die Vergünstigung betrifft den Kauf oder das Leasing fabrikneuer Roboter. Sie umfasst auch andere Elemente, z.B. die Schulung von Arbeitnehmern. Diese Vergünstigung kann ausschließlich von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die in Lösungen investieren, die unter den Begriff Industrieroboter fallen. 
 
Gegenwärtig vertreten die Steuerbehörden die Auffassung, dass diese Vergünstigung auch Unternehmern zugutekommt, die die Aufwendungen für die Robotisierung vor Inkrafttreten der Polnischen Neuordnung getragen haben. Wurden fabrikneue Aktiva, die die in den Vorschriften niedergelegten Voraussetzungen erfüllen, vor dem 1. Januar 2022 erworben und in das Anlagenverzeichnis eingetragen, so können die in den Jahren 2022-2026 getätigten Abschreibungen im Rahmen der Vergünstigung für Robotisierung abgerechnet werden.
 
Wenn Sie wissen möchten, ob und wie Sie die Vergünstigung für Robotisierung in Anspruch nehmen können, so stehen unsere Experten Ihnen gerne zur Verfügung.

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