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Split Payment als Schutz vor Sanktionen

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Żaneta Niestier

22. Juni 2020

 

Am 6. Mai 2020 hat der polnische Sejm ein Gesetz verabschiedet, das u.a. Änderungen in den Vorschriften über das Split Payment und der sog. Weiße Liste der Umsatzsteuerpflichtigen vorsieht. Durch die verabschiedeten Lösungen sollen Regelungen vereinheitlicht werden, bei denen die sog. Weiße Liste der Steuerpflichtigen mit dem parallel geltenden Split-Payment-Verfahren angewandt werden muss.


Die bisherige Zahlung unter Anwendung des Split-Payment-Verfahrens schützte lediglich vor Sanktionen aufgrund gesamtschuldnerischer Haftung bei der Umsatzsteuer. Das von dem Sejm verabschiedete Gesetz erweitert den Umfang der Sanktionen, denen der Steuerpflichtige nicht unterliegen wird, wenn er das Split Payment anwendet. In einem solchen Fall werden auch Sanktionen im Zusammenhang mit der Erhöhung der Einnahmen und dem Ausschluss aus den steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben auf den Steuerpflichtigen keine Anwendung finden. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Pflicht zur Überprüfung, ob das betreffende Konto in der Weißen Liste der Steuerpflichtigen enthalten ist, befreit wird.


Die Sanktionen können auch vermieden werden, wenn wir das Split Payment nicht anwenden und eine Zahlung auf ein Konto außerhalb der Weißen Liste vorgenommen haben – bisher war dies durch Benachrichtigung des zuständigen Leiters des Finanzamtes innerhalb von 3 Tagen möglich. Der Gesetzgeber hat sich aber auch hier für bestimmte Änderungen entschieden Nach Aufhebung des Epidemiezustands wird die Frist für die Abgabe des Formulars ZAW-NR 7 anstatt 3 Tage betragen. Zu beachten ist, dass während der Epidemie diese Frist 14 Tage beträgt. Mit dem Gesetz wird auch die Zuständigkeit des Leiters des Finanzamtes geändert, bei dem die Benachrichtigung einzureichen ist – von dem für den Verkäufer zuständigen auf den für den zahlenden Erwerber zuständigen Leiter.


Am 5. Juni wurde das Gesetz dem Präsidenten der Republik Polen zur Unterzeichnung vorgelegt. Die dargestellten Lösungen sollen am 1. Juli 2020 in Kraft treten. Wenn Sie an detaillierten Informationen zu den mit dem Gesetz eingeführten Änderungen interessiert sind, wenden Sie sich bitte an unsere Steuerberater.  

 

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Dominika Tyczka-Szyda

Tax adviser (Polen)

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