Um die Website zu personalisieren und Ihnen den größten Mehrwert zu bieten, verwenden wir Cookies. Unter anderem dienen sie der Analyse des Nutzerverhaltens, um herauszufinden wie wir die Website für Sie verbessern können. Durch Nutzung der Website stimmen Sie ihrem Einsatz zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Slim VAT 2 – das zweite Paket von Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer im Jahre 2021

PrintMailRate-it

Drzewo kwitnące 731x227.png

Żaneta Niestier 
25. Februar 2021


Das erste SLIM-VAT-Paket trat Anfang 2021 in Kraft und betraf u.a. die Ausstellung von Korrekturrechnungen, die Frist für den Umsatzsteuerabzug, Vereinfachungen für Exporteure sowie die Vereinheitlichung der Wechselkurse für die Umsatzsteuer und die Ertragssteuer. Jetzt hat das Finanzministerium die SLIM VAT 2 vorbereitet, also weitere Vereinfachungen in Gestalt eines Modernisierungspakets bei den Umsatzsteuerabrechnungen.


Elemente der SLIM VAT 2


Der Entwurf des SLIM-VAT-2-Pakets besteht aus 15 Neuerungen. Sie sollen zur Erleichterung der Umsatzsteuerabrechnungen beitragen und bei der Beseitigung veralteter, unnötiger und zeitaufwendiger Pflichten helfen, die den Steuerpflichtigen obliegen. Dank diesem Paket sollen unnötige Formalitäten beseitigt werden, und die Liquidität der Unternehmen soll sich verbessern, was besonders während der Pandemie wichtig ist. Die vorgeschlagenen Vereinfachungen wurden in 5 Bereiche unterteilt:
  • einfachere Fakturierung;
  • unternehmerfreundliche Umsatzsteuerabrechnung;
  • Umsatzsteuer im internationalen Handel – Vorteile und Rechtssicherheit;
  • Umsatzsteuer – leichterer Immobilienhandel;
  • Verbesserung der Liquidität beim Split Payment und Vergünstigung für uneintreibbare Schulden

Die im SLIM-VAT-2-Paket enthaltenen Vereinfachungen erstrecken sich außerdem auf:

 
  • Erleichterung der Abrechnung der Umsatzsteuer auf Fahrzeuge, die für die Gewerbetätigkeit genutzt werden;
  • größere Neutralität bei der Besteuerung von Dienstleistungsimport;
  • Regelung der Art und Weise von Korrekturen „in minus“ bei Dienstleistungsimport und IgE;
  • leichtere Auswahl der Besteuerungsoptionen beim Immobilienhandel;
  • Verlängerung der Zeit für die Inanspruchnahme der Vergünstigung für uneintreibbare Schulden von 2 auf 3 Jahre.

Das Finanzministerium hat angekündigt, dass die meisten der neuen Vereinfachungen am 1. Oktober 2021 in Kraft treten könnten, andere erst am 1. Januar 2022.  Außerdem arbeitet das Finanzministerium an einem dritten SLIM-VAT-Paket, das in der zweiten Hälfte dieses Jahres vorgestellt werden soll.

Kontakt

Contact Person Picture

Adrian Maczura

Tax adviser (Polen)

Associate Partner

+48 606 640 095

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu