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Register der Tätigkeit für Gesellschaften oder Trusts – Erinnerung

PrintMailRate-it

 

Karolina Sieraczek

11. März 2022

 

Am 30. April 2022 läuft die Frist für die Eintragung in das Register der Tätigkeit für Gesellschaften oder Trusts, die zu einer reglementierten Tätigkeit geworden ist, ab.
 
Bei der Ausübung einer Tätigkeit für Gesellschaften oder Trusts ohne Eintragung in das betreffende Register wird eine Geldstrafe von bis zu 100.000 PLN verhängt.
 

Eintragungspflichtige Unternehmen

Eintragungspflichtig sind Unternehmen, die eine Tätigkeit für Gesellschaften oder Trusts ausüben, d.h. folgende Dienstleistungen erbringen:

  1. Errichtung einer juristischen Person oder einer nicht rechtsfähigen Organisationseinheit;
  2. Ausübung der Funktion des Geschäftsführers/Vorstandsmitglieds oder Ermöglichung der Ausübung dieser oder einer ähnlichen Funktion bei einer juristischen Person oder einer nicht rechtsfähigen Organisationseinheit durch eine andere Person;
  3. Bereitstellung von Sitz, Geschäftsanschrift oder Korrespondenzanschrift und von sonstigen ähnlichen Dienstleistungen für eine juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Organisationseinheit;
  4. Handeln als Treuhänder eines Trusts, der durch ein Rechtsgeschäft entstand, oder Schaffung der Möglichkeit für eine andere Person, in dieser Eigenschaft zu handeln;
  5. Handeln als Person, die Rechte aus Aktien oder Anteilen zu Gunsten eines anderen Unternehmens ausübt, bei dem es sich nicht um eine Gesellschaft handelt, die auf einem regulierten Markt notiert ist, der den Offenlegungspflichten gemäß EU-Recht oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegt, oder Schaffung der Möglichkeit für eine andere Person, in dieser Eigenschaft zu handeln. 

Insbesondere empfehlen wir Ihnen, den Umfang der Dienstleistungen, die von Shared Services Centern (SSC) erbracht werden, im Hinblick auf die Eintragungspflicht zu überprüfen.
 
Bei neu gegründeten Unternehmen wird die Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der o.g. Dienstleistungen erst nach der Eintragung in das betreffende Register möglich sein.
 
Die Experten von Rödl & Partner stehen Ihnen bei der Registrierung sowie bei der Erfüllung sonstiger, individuell festgelegter formaler Anforderungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, gerne unterstützend zur Verfügung.

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Karolina Sieraczek

Attorney at law (Polen)

Associate Partner

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