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Polnische Neuordnung: Aussetzung der Mindestkörperschaftsteuer für ein Jahr

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Anna Harasimowicz

27. Juli 2022 


Der Entwurf der Änderungen zum Körperschaftsteuergesetz, der Ende Juni vom Finanzministerium vorgestellt wurde, sieht die Aussetzung der Anwendung und die Modifizierung der Vorschriften zur Mindestkörperschaftsteuer vor. Es ist bereits eine weitere Novelle der Polnischen Neuordnung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. 


Wesen der Mindestkörperschaftsteuer

Die  Mindestkörperschaftsteuer wurde in Polen Anfang 2022 eingeführt. Sie betrifft Gesellschaften (ungeachtet ihrer Größe) und Kapitalgruppen, die im Steuerjahr aus anderen Einkunftsarten als Einkünften aus Kapitalvermögen einen Verlust erwirtschaftet oder eine steuerliche Rentabilität (Anteil der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten als Einkünften aus Kapitalvermögen) von höchstens 1 Prozent erzielt haben. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage, die sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt.



Was sich ändert

Das Finanzministerium schlägt vor, die Anwendung der Mindestkörperschaftsteuer vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 auszusetzen. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige, die zur Zahlung der Mindestkörperschaftsteuer verpflichtet sind, die Steuer erst im Jahr 2024 zahlen werden.

 


Zusätzlich plant das Ministerium, die Steuerkonstruktion wie folgt zu ändern: 

  • Erhöhung der Rentabilitätskennzahl auf 2 Prozent und Änderung der Grundsätze für deren Berechnung; 
  • -Einführung der Möglichkeit der Wahl einer vereinfachten Methode der Ermittlung der Mindeststeuerbemessungsgrundlage; 
  • Ausschluss mancher Steuerpflichtiger, d.h. kleiner Steuerpflichtiger, kommunaler Unternehmen, Steuerpflichtiger, die in Insolvenz bzw. Liquidation geraten sind, Gesellschaften, die Leistungen der Gesundheitsfürsorge erbringen, und Steuerpflichtiger, deren Rentabilität in einem der letzten drei Jahre über 2 Prozent lag, von der Besteuerung mit der Mindeststeuer. 

 

Wegen der Mehrdeutigkeit der Vorschriften und der komplizierten Konstruktion erweckte die Mindeststeuer von Anfang an Besorgnis.

 

Mehr noch: Der bewaffnete Konflikt in der Ukraine, infolge dessen die Lieferketten und Geschäftsbeziehungen unterbrochen wurden, wird sich wesentlich auf die Lage der Unternehmen in Polen auswirken. In der Folge ist es möglich, dass mehr Steuerpflichtige unter die Pflicht zur Zahlung der Mindestkörperschaftsteuer fallen werden. Aus diesem Grunde empfehlen wir schon heute, Ihre steuerliche Lage zu überwachen.

 

Bei Fragen zur Mindestkörperschaftsteuer setzen Sie sich gerne mit unseren Experten in Verbindung.

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Anna Harasimowicz

Auditor (Polen)

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