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Obligatorische E-Rechnung: Die Europäische Kommission hat ihre Zustimmung erteilt

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Aleksandra Majnusz

4. Mai 2022

 

Am 30. März 2022 hat Polen von der Europäischen Kommission die Zustimmung zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung erhalten. Die Entscheidung muss noch vom EU-Rat endgültig genehmigt werden und dies wird die Grundlage für die Einführung der Pflicht zur Übermittlung strukturierter Rechnungen über das Landesweite E-Rechnungssystem (poln. Abk. KSeF) in Polen bilden. 
 

Obligatorische E-Rechnungen nicht für alle

Die Entscheidung der Europäischen Kommission schränkt den ursprünglichen Kreis der Steuerpflichtigen, die strukturierte Rechnungen ausstellen müssen, ein. Die Pflicht, Rechnungen auf elektronischem Wege auszustellen, wird nur für Geschäfte gelten, die von in Polen ansässigen Steuerpflichtigen getätigt werden.

Daher sind elektronische Rechnungen für Steuerpflichtige, die in Polen für USt-Zwecke registriert sind, aber ihren Sitz nicht im polnischen Hoheitsgebiet haben, nicht obligatorisch. Dies schließt Niederlassungen ausländischer Unternehmen ein.

 

Aus der Entscheidung ergibt sich jedoch, dass bestimmte Geschäfte, für die keine Rechnungsaustellung erforderlich ist, beim KSeF gemeldet werden müssen. Es handelt sich um den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, für die der Erwerber verpflichtet ist, die Umsatzsteuer in Polen abzurechnen.

 

Die Entscheidung tritt am 1. April 2023 in Kraft und wird für drei Jahre gelten, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Somit wird das KSeF-System frühestens im zweiten Quartal 2023 verpflichtend eingeführt.
 

Herausforderungen und Pflichten

Das Versenden und Empfangen von Rechnungen in strukturierter Form wird technische Vorbereitungen und die Integration der bestehenden Systeme erfordern, damit die Rechnungsstellung geregelt und automatisiert erfolgen kann. Gut eingeführte Änderungen können sich auf die Prozessorganisation, Automatisierung und Standardisierung in den Unternehmen positiv auswirken.

 

Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld auf die Einführung des obligatorischen KSeF vorzubereiten, um so mögliche Fehler in Zukunft zu vermeiden.

 

Sind Sie an zusätzlichen Informationen oder Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Einführung des Landesweiten E-Rechnungssystems bereits jetzt interessiert, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Aleksandra Majnusz

Tax adviser (Polen)

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